Anwalt Verfahren Kinderpornografie Duisburg

Sexualdelikte – Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei

Anwalt Verfahren Kinderpornografie Duisburg

Hausdurchsuchung wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie?

Wird ein Ermittlungsverfahren wegen dem Sexualdelikt Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie gegen einen Beschuldigten geführt, kann dies regelmäßig nur zwei Ursachen haben:

Entweder der Betroffene ist bei einer anlassunabhängigen Recherche in einer Internet-Tauschbörse – wie beispielsweise e-mule oder e-donkey2000 – aufgefallen, oder es wurde von seiner IP-Adresse auf öffentlich zugängliche Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten zugegriffen.

In beiden Fällen kommt es im Regelfall zu einer Hausdurchsuchung bei dem Betroffenen. Dabei werden regelmäßig Computer und mobile Datenspeicher beschlagnahmt. Die Auswertung der Datenspeicher bildet schließlich die Grundlage für das durchzuführende Strafverfahren im Sexualdelikt-Bereich der Kinderpornografie. Werden auf den sichergestellten Asservaten nun entsprechende Dateien gefunden, mag ein Bestreiten der Tatvorwürfe nur noch in Ausnahmefällen sinnvoll sein.


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Mit der richtigen Strategie und einem erfahrenen Strafverteidiger an Ihrer Seite ist für Sie als Ersttäter im Bereich des § 184b StGB in der Regel keine Freiheitsstrafe zu erwarten, die nicht zur Bewährung ausgestzt wird.

Was meine ich mit „richtige Strategie“?

In diesen Fällen beruht eine erfolgreiche Verteidigung auf Erfahrung und einem sorgfältig geplanten Vorgehen, das die individuellen Umstände des Falles berücksichtigt:

Freispruch ist die beste Lösung, aber Freispruch um jeden Preis kann in der Katastrophe enden.

Als Profis wollen wir, dass die Verfahren gegen unsere Mandanten eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden. Als erfahrener Verteidiger bin ich aber auch Realist: Wenn ein Freispruch nicht zu erreichen ist, sagen ich Ihnen das. Und: Wenn es einen Freispruch geben kann, tun wir alles dafür, dass er kommt.

1. Erfahrene Verteidigung und Zahlenkorrekturen

Als erfahrene Strafverteidiger ist unser Ziel zunächst, den Umfang des Tatvorwurfs zu reduzieren – natürlich idealerweise auf Null! Nicht selten werden von den Ermittlungsbehörden bei der ersten Sichtung der Datenmengen oder -inhalte Zahlen genannt, die ungenau sind oder zu hoch erscheinen. Als Verteidiger können wir hier korrigierend eingreifen, um eine realistische Grundlage für die weitere Bearbeitung Ihres Falls zu schaffen.

2. Vorbereitung auf eine mögliche Verhandlung

Kommt es zu einer Hauptverhandlung ist entscheidend, dass Sie Ihre Einlassung, also Ihre Stellungnahme zur Sache, richtig vorbereiten. Dabei gilt es, verschiedene Punkte zu beachten:

a. Warum wurde der Inhalt angeschaut?

In manchen Fällen ist eine Einordnung der Motivation, etwa aus Neugier oder Versehen, von Bedeutung. Als erfahrene Strafverteidiger helfen wir Ihnen dabei, diese Motivation korrekt darzustellen.

b. Was wurde konkret betrachtet?

Die Strafe kann durch die genauen Inhalte, die Art und Menge des Materials, erheblich beeinflusst werden. Daher ist eine differenzierte Darstellung hier entscheidend, bei der wir Ihnen als erfahrene Anwälte selbstverständlich zur Seite stehen.

c. Nachtatverhalten

Das Verhalten nach der Tat kann für das Gericht oft eine wichtige Rolle spielen. Positives Nachtatverhalten kann sich strafmildernd auswirken und umfasst folgende Aspekte:

aa. Therapie

Wenn Sie frühzeitig therapeutischen Maßnahmen in Anspruch in Anspruch nehmen, zeigt dies Einsicht und den Willen zur Besserung. Dies wird vom Gericht oft positiv gewertet.

bb. Wiedergutmachung

Soweit dies in solchen Fällen möglich ist, wird jede Art von Wiedergutmachung positiv gewertet.

cc. Ehrliches Einräumen des Fehlverhaltens

Ein Geständnis, zeigt dem Gericht Ihre Einsicht und Kooperationsbereitschaft.

Soweit bis zu einer Hauptverhandlung keine ausreichende Zeit verbleibt muss notfalls in der Berufung entsprechende Tatsachen geschaffen werden.


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Anwalt Sexualstrafrecht & Jugendstrafrecht Duisburg Oberhausen