Sofern eine außergerichtliche Schuldenbereinigung nicht zum Erfolg führt, muss der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt werden.
Hierfür gibt es leider keine Beratungshilfe, da das Gericht der Ansicht ist, dass Sie den Antrag auf Eröffnung des insolvenzverfahrens selbst ausfüllen können.
Nach unserer Erfahrung bereitet dies allerdings oft sehr große Probleme.
Die Kosten sind davon abhängig, ob der von Ihnen vorbereitete Antrag (Formularzwang) lediglich überprüft werden muss oder ob der Antrag vollständig von uns erstellt wird. Die Gebühren liegen in der Regel zwischen 100,00 € und 200,00 € zzgl. Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer.
Dauer des Insolvenzverfahrens:
Normalfall 6 Jahr bis zur Restschuldbefreiung
Alternativen:
3 Jahre – bei Tilgung von 35 % der Schulden und der Verfahrenskosten
5 Jahre – bei Tragung alleine der Verfahrenskosten
Besprechungstermin vereinbaren
Die Informationen auf dieser Seite, Eröffnung Privatinsolvenzverfahren, stellen keine individuelle Rechtsberatung dar. Mandatsverhältnisse können durch die Nutzung der Website nicht entstehen.
2017 © ra-duic.de