Rechtsanwalt Kinderpornografie Duisburg Oberhausen Mülheim

IHR ANWALT KINDERPORNOGRAFIE DUISBURG Oberhausen Mülheim

HAUSDURCHSUCHUNG UND VORLADUNG BEIM VERDACHT DER KINDERPORNOGRAFIE


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Die meisten Strafverfahren wegen Besitz oder Verbreitung von Kinderpornografie haben ihren Ausgangspunkt im Internet. So wird den Ermittlungsbehörden in der Regel eine IP-Adresse bekannt, woraufhin der Anschlussinhaber ermittelt wird. Wenn Sie Anschlussinhaber oder die einzige volljährige männliche Person im Haushalt sind, werden Sie meist automatisch als Beschuldigter geführt.

Sie sollten bei enem Verdacht gegen Sie wegen Kinderpornografie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen.

Eine zielführende Verteidigung bei den Vorwurf der Kinderpornografie ohne Rechtsanwalt und ohne Kenntnis des konkreten Vorwurfs ist aussichtslos und sollte unbedingt vermieden werden.

Aus diesem Grund sollten Sie auf keinen Fall ohne Rechtsanwalt Angaben gegenüber der Polizei machen oder zu einem Vernehmungstermin bei der Polizei erscheinen.


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Da die Strafverfolgungsbehörden einen Wissensvorsprung gegenüber den Beschuldigten haben, ist der erste Schritt für eine erfolgreiche Strafverteidigung durch einen Rechtsanwalt, den Wissensvorsprung der Strafverfolgungsbehörden mittels Akteneinsicht auszugleichen.


 Demzufolge beantrage ich als Ihr Anwalt für Kinderpornographie Duisburg Oberhausen Mülheim zunächst Akteneinsicht und sage den Vernehmungstermin für Sie ab. Auch die weitere Kommunikation mit der Polizei und Staatsanwaltschaft wird von mir für Sie übernommen.

Sobald ich Einsicht in Ihre Akte nehmen konnte, werden ich einen persönlichen Besprechungstermin mit Ihnen vereinbaren. Im Rahmen dieses Termins werde ich mit Ihnen die bestmögliche Strafverteidigung erarbeiten und die notwendigen weiteren Schritte einleiten.

Die Verteidigungsmöglichkeiten gegen den Vorwurf der Kinderpornographie sind meist vielseitig und hängen vom konkreten Einzelfall ab. Häufig kann das gefundene Material beispielsweise keiner konkreten Person zugeordnet werden. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Computer oder das Speichermedium von mehreren Personen genutzt wird.

Ferner ist nicht jedes nackte Abbild von Kindern zugleich auch eine strafbare Kinderpornografphie. Unter Kinderpornographie fallen Schriften, welche sexuelle Handlung von Kindern – also Personen unter 14 Jahren – darstellen. Die Einordnung ist häufig schwierig, insbesondere da es bereits ausreicht, dass die abgebildeten Personen sich als „Kinder“ darstellen, unabhängig von der Frage, wie alt diese tatsächlich sind. Sofern Jugendliche abgebildet sind – also Personen zwischen 14 und 17 Jahren – kann ein Fall der strafbaren Jugendpornografie vorliegen.

Auch die etwas missverständliche Bezeichnung von „kinderpornographischen Schriften“ führt immer zur Verwirrung. Mit „Schriften“ sind nicht ausschließlich schriftliche Texte gemeint, sondern jegliche Darstellung. Umfasst sind also auch Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und andere Darstellungen.

Wenn Sie Beschuldigter eines Strafverfahrens wegen des Besitzes/Verbreitens von Kinderpornografie sind, sollten Sie unter allen Umständen einen kühlen Kopf bewahren und schnellstmöglich einen Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht kontaktieren. Eine frühzeitige professionelle Verteidigung von einem Anwalt ist vor allem wegen den erheblichen Untersuchungsmaßnahmen, die von der Staatsanwaltschaft und der Polizei beim Verdacht der Kinderpornografie durchgeführt werden, unerlässlich.

Welche Strafe droht bei Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie?

Das Gesetz sieht seit Juli 2020 bei diesem Straftatbestand eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor. Diese Strafandrohung steht in keinem Verhältnis zu der verwirklichten Schuld, wenn nur sehr wenige Dateien mit Inhalten gefunden werden, die eher am unteren Rand der Strafbarkeit einzuordnen sind. Es ist daher eine Frage der Zeit, bis sich das Bundesverfassungsgericht mit dieser Strafverschärfung beschäftigen wird. Die erneute Verschärfung des Gesetzes wurde durch die frühere Bundesregierung gegen den entgegenstehenden Rat vieler Experten vorangetrieben.

Vorladung wegen Kinderpornografie?

Sagen Sie nichts, ich sage den Vernehmungstermin für Sie ab!

Sie müssen nicht zu dem von der Polizei angebotenen Vernehmungstermin gehen. Anders als es oft erscheint, ist die Teilnahme freiwillig. Ich empfehle in jedem Fall, den Termin durch mich abzusagen. Ich beantrage dann erst einmal Akteneinsicht. Wenn die Beweismittel der Polizei auf meinem Tisch liegen, besprechen wir die Sache in Ruhe und ich kann mit dem nun bekannten Ergebnis der Ermittlungen die richtige Verteidigungsstrategie entwickeln.


MACHEN SIE VON ANFANG AN KEINE FEHLER UND VEREINBAREN SIE EINEN ERSTBERTUNGSTERMIN BEI VERDACHT DER KINDERPORNOGRAFIE

Spätestens bei einer Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung, oder wenn das Gericht Sie auffordert einen Pflichtverteidiger zu benennen sollten Sie ihren Fall an einen spezialisierten Anwalt für Kinderpornografie übergeben.

Auf der Basis einer Vielzahl vertretener Fälle aus dem Sexualstrafrecht biete ich Ihnen eine erfahrene und professionelle Strafverteidigung als Anwalt Kinderpornografie Duisburg an.

Jedes Verfahren ist anders und verlangt nach individuellen Vorgehensweisen. Es ist mir ein besonderes Anliegen, auch für Ihren Fall die optimale Verteidigungsstrategie zu erarbeiten. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu mir auf unter info@kanzlei-duic.de

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