Kosten für persönliche Beratung

Sie suchen ein Anwalt für Strafrecht, der speziell im Bereich der Sexualdelikte versiert ist? Kontaktieren Sie mich gerne für eine Erstberatung, in der ich Ihnen Chancen, Risiken und mögliche Verteidigungsstrategien erläutere.

Eine Erstberatung kostet 50,- Euro.

Eine wirkliche abschließende reale Einschätzung der Lage ist aber in jedem Fall erst nach erfolgter Akteneinsicht möglich. Hierfür ist eine Beauftragung, also ein Mandat, notwendig.

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Kosten für Akteneinsicht und Einschätzung im Sexualstrafrecht ausserhalb einer Pflichtverteidigung

Ich arbeite grundsätzlich so, dass ich für eine Akteneinsicht in Sexualstrafsachen und die anschließende Einschätzung 250 Euro (zzgl. 19% Umsatzsteuer) als Vorschuss nach dem RVG in Rechnung stelle. Das ist noch unter dem üblicher Satz nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Sollte vorher die oben genannte kostenpflichtige erste Beratung stattgefunden haben, werden die bereits bezahlten Kosten von den 250 Euro natürlich abgezogen.

Die Akte der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts wird eingescannt und Ihnen – soweit zulässig – übersandt.

Sie konnen mich aber auch ohne das zunächst eine persönliche Beratung stattfindet mit der Akteneinsicht beauftragen und nach Durchsicht der Ermittlungsakte und Übersendung an Sie gebe ich Ihnen eine Einschätzung Ihrer Lage. Für diesen Fall können Sie mir eine Mail (info@kanzlei-duic.de) senden. Der Kostenvorschuss hierfür beträgt – wie zuvor aufgeführt – 250 EUR (zzgl. 19 % Umsatzsteuer). Beachten Sie bitte, dass durch die Zusendung einer Mail noch kein Auftragsverhältniss entsteht. Ein Zustandekommen eines Auftrages muss von mir ausdrücklich bestätigt werden.

Was Sie wissen müssen

Eine seriöse Klärung der Honorarfrage ist ohne die Einsicht in die Akten der Staatsanwaltschaft nicht möglich, denn nur mit der Akteneinsicht und den daraus folgenden Entscheidungen ist der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit einzuschätzen, weshalb ich für die Akteneinsicht und die Ersteinschäztung nur die oben genannten 250 EUR (zzgl. 19 % Umsatzsteuer) in Rechnung stelle. In einer Autowerkstatt würden Sie sicher auch keinen Festpreis vereinbaren, bevor Ihr Auto untersucht wurde und überhaupt klar ist, wo genau das Problem liegt und was an dem Fahrzeug getan werden muss.

Vertrauensvolle Zusammenarbeit beginnt bei der Frage des Geldes. Deswegen nehme ich mir für die Frage der Berechnung des Honorars und die damit einhergehenden Fragen meiner Mandanten die nötige Zeit.

Auf der Basis einer Vielzahl vertretener Fälle aus dem Sexualstrafrecht biete ich Ihnen eine erfahrene und professionelle Strafverteidigung an.