Wann habe ich Anspruch auf einen Pflichtverteidiger Sexualstrafecht?

PFLICHTVERTEIDIGUNG SEXUALSTRAFRECHT DUISBURG OBERHAUSEN DINSLAKEN

Grundsätzlich hat nicht jeder Beschuldigte Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, aber im Sexualstrafrecht ist das häufig der Fall. Je nachdem, ob es sich bei dem spezifischen Tatvorwurf um ein Verbrechen handelt oder ob sich die Sach- oder Rechtslage als schwierig darstellt, kann infolgedessen ein Fall der notwendigen Verteidigung (Pflichtverteidigung) vorliegen.

Spätestens wenn Sie die Anklageschrift erhalten und noch keinen Strafverteidiger haben, sollten Sie keine Zeit verlieren! Zusammen mit der Anklage erhalten Sie vom Gericht meist einen Brief mit einer Frist von ein bzw. zwei Wochen, in der Sie einen Verteidiger Ihrer Wahl nennen sollen. Warten Sie nicht, bis das Gericht einen Anwalt für Sie aussucht!

Leider bestellen die Gerichte häufig Anwälte als Pflichtverteidiger, die weder Einsatz- noch Konfliktbereitschaft mitbringen und den Angeklagten lediglich zur Verurteilung „begleiten“. Das können Sie nur verhindern, wenn Sie selbst einen Strafverteidiger auswählen, der Ihre Rechte professionell, kompetent und aus Überzeugung verteidigt. Wir geben uns nicht mit weniger zufrieden als im Sinne des Mandanten zu erreichen ist.

Die Beiordnung als Pflichtverteidiger im Sexualstrafrecht erfolgt, um die Verfahrensrechte des Angeklagten zu sichern und ihm somit eine wirksame Verteidigung zu ermöglichen. Das Gericht meint, das könne jeder Anwalt, ganz gleich ob auf das Sexualstrafrecht spezialisiert oder nicht.


Verteidigungen als Pflichtverteidiger im Sexualstrafrecht u. a. bei dem Amtsgerichten in:

Oberhausen – Duisburg-Hamborn – Duisburg-Ruhrort – Duisburg Innenstadt – Mülheim – Bottrop – Gladbeck – Dorsten – Dinslaken – Wesel – Rheinberg – Moers


Pflichtverteidigung Sexualstrafrecht Duisburg Oberhausen Dinslaken