Polizeiliche Vorladung im Sexualstrafrecht erhalten? Was ist zu tun?

In den meisten Fällen erhalten Sie im Sexualstrafrecht vom Tatvorwurf durch eine schriftliche polizeiliche Vorladung Kenntnis. Im Falle der Kinderpornografie oder bei schweren Sexualstraftaten, wie der Vergewaltigung oder dem sexuellen Kindesmissbrauch, kann die erste behördliche Handlung auch eine Hausdurchsuchung oder die Vollstreckung eines Haftbefehls sein. In allen Fällen gilt es, einen möglichst einen kühlen Kopf zu bewahren und gerade bei dem Vorwurf einer Sexualstraftat wie der Vergewaltigung oder dem sexuellen Missbrauch keine voreiligen Äußerungen zu tätigen.

MACHEN SIE VON IHREM SCHWEIGERECHT GEBRAUCH

Das Wichtigste im gesamten Strafverfahren ist, dass Sie von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Äußern Sie sich daher nicht gegenüber der Polizei  und folgen Sie auch keiner polizeilichen Vorladung.

Wir verstehen, dass man sich als Beschuldigter gegen die Vorwürfe mit seiner eigenen Darstellung verteidigen möchte. Häufig meint man sogar, dass man dieses „Missverständnis“ schnell aus der Welt schaffen kann. Die polizeiliche Vernehmung ohne vorherige Akteneinsicht ist dafür jedoch der falsche Weg.

Bei der polizeilichen Vernehmung sitzen Ihnen erfahrene Polizeibeamte gegenüber. Diese haben nicht nur langjährige Erfahrung mit Vernehmungen im Sexualstrafrecht, sondern sind in der Regel auch speziell in Frage- und Vernehmungstechniken geschult. Sie müssen sich auch immer bewusst machen, dass Sie mit der Absicht angehört werden, dass man Sie überführen möchte. Denn würde die Polizei nicht von Ihrer Schuld ausgehen, wären Sie nicht als Beschuldigter geladen worden.

Hinzu kommt, dass die Vernehmungspersonen häufig nur das hören, was sie auch tatsächlich hören wollen. Dieser sogenannte Inertia-Effekt ist psychologisch nachgewiesen und macht auch vor Polizisten nicht Halt. Insbesondere wenn diese zuvor die – oft tränenreiche – Anzeige des angeblichen Opfers gehört haben. Erschwerend kommt hinzu, dass Ihre Aussage grundsätzlich nicht im Wortlaut protokolliert wird. Die Polizeibeamten fertigen häufig nur eine Zusammenfassung von dem, was sie meinen gehört zu haben, an. Hier kommt es häufig zu Missverständnissen oder negativen Auslegungen des tatsächlich Gesagten.

Die polizeiliche Vorladung ist natürlich nicht die einzige Chance, sich zum Vorwurf zu äußern. Nachdem ich für meine Mandanten Akteneinsicht genommen habe, besprechen wir nicht nur den konkreten Tatvorwurf, sondern beratschlagen auch das weitere Vorgehen.

MACHEN SIE VON ANFANG AN KEINE FEHLER!

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 POLIZEILICHE VORLADUNG SEXUALSTRAFRECHT

Praxistipp:

Oft versucht die Polizei auf eine Aussage hinzuwirken und ist dabei hartnäckig oder suggeriert, dass es für Sie das Beste sei, wenn Sie eine Aussage machen.

Dabei wird mit Sprüchen wie „Da brauchen Sie doch keinen Anwalt – Wenn Sie es jetzt gleich zugeben, dann ist die Sache doch schon durchgestanden und es passiert nichts Schlimmes – Warum reden Sie nicht mit uns, wenn Sie nichts zu verbergen haben?“ versucht, Sie als Beschuldigten davon abzuhalten, einen Anwalt zu beauftragen.

Oder es wird Ihnen gesagt, dass man Sie ohnehin überführen würde und Sie daher eine Aussage machen müssen. Oder dass Sie es nur noch schlimmer machen würden, wenn Sie nichts sagen. – Das ist oft nur Taktik der Polizei und immer falsch.

Denn was viele nicht wissen: Nicht die Polizei entscheidet über den Ausgang einer Strafanzeige oder eines Ermittlungsverfahrens, sondern  immer die Staatsanwaltschaft. Selbst wenn sie es wollen würden, könnten Polizisten keine Zusagen auf den Ausgang eines Ermittlungsverfahrens oder im Hinblick auf eine milde Strafe o.Ä. machen. Denn Absprachen dazu dürfen nur Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung treffen.

Bleiben Sie ruhig und beharren Sie auf Ihr Aussageverweigerungsrecht und das Recht, vor einer Aussage einen Verteidiger zu befragen.

Es ist schlichtweg falsch, dass Sie es schlimmer machen würden, wenn Sie keine Aussage machen und / oder einen Verteidiger beauftragen.

Das ist Ihr gutes Recht und darf Ihnen nach den Grundsätzen der Strafprozessordnung nicht zum Nachteil, auch nicht in einem späteren Gerichtserfahren, ausgelegt werden.


Spätestens bei einer Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung im Sexualstrafrecht sollten Sie ihren Fall an einen spezialisierten Anwalt für Sexualstrafrecht übergeben.

Leider stelle ichr immer wieder fest, dass Mandanten, die später zu unserer Kanzlei wechseln, zunächst einen Kollegen beauftragt haben, der nicht auf Sexualstrafrecht spezialisiert ist. Dies geschieht meist zunächst aus der Not, dass man eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten hat und die Zeit drängt. Erst später, wenn man sich informiert, merkt der Mandant, dass er sich besser bei einer Kanzlei aufgehoben fühlt, die dieses Profil hat. Insoweit sollen Sie hier keine Hemmungen haben, sich mir anzuvertrauen, da es immerhin um Ihre Zukunft geht.

Auf der Basis einer Vielzahl vertretener Fälle aus dem Sexualstrafrecht biete ich Ihnen eine erfahrene und professionelle Strafverteidigung an.