Rechtsanwalt Duic Oberhausen
Die Rechtsanwaltsvergütung
ist in Deutschland im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt, das zum Teil gesetzliche Mindestvergütungssätze vorschreibt, um einen Preiswettbewerb zwischen Rechtsanwälten zu vermeiden. Da wir regelmäßig nach dem RVG abrechnen, ergibt sich die Vergütung für außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit in der Regel aus diesem vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmen.
Lediglich gelegentlich im Strafrecht und in besonders gelagerten Fällen, in denen eine gewissenhafte Bearbeitung durch die gesetzlichen Regelungen nicht angemessen vergütet wird, erläutern wir Ihnen ausführlich die Hintergründe bevor wir mit Ihnen im Vorfeld eine abweichende Vergütungsvereinbarung schließen.
Information im Erstgespräch
Bereits im Erstgespräch informieren wir Sie ausführlich über die voraussichtlich anfallende Vergütung für unsere weitere Tätigkeit. In Fällen, in denen dies aufgrund diverser Unwägbarkeiten noch nicht möglich ist, erläutern wir Ihnen die Systematik, die der Vergütungsberechnung zugrunde liegt.