Ich übernehme Verteidigungen als Pflichtverteidiger im Sexualstrafrecht
Sollten Sie ein Aufforderungsschreiben eines Amts- oder Landgerichts zur Benennung eines Verteidigers erhalten haben, dann nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit mir auf und übersenden Sie mir das Schriftstück per E-Mail an info@kanzlei-duic.de Ich melde mich nach Mandatsübernahme beim Gericht für Sie als Verteidiger. Das Gericht ordnet mich dann regelmäßig als Pflichtverteidiger bei.
Eile ist bei Pflichtverteidigerbestellung geboten!
Das Gericht setzt Ihnen in der Begleitverfügung oft eine sehr kurze Frist. Halten Sie diese bitte ein, um unkalkulierbaren Folgen vorzubeugen.
Reagieren Sie auf das gerichtliche Schreiben nicht oder zu spät, bestellt das Gericht Ihnen selbst einen Verteidiger. Betrachten Sie das keinesfalls als besondere Serviceleistung der Justiz. Ihnen wird dann selten ein Rechtsanwalt beigeordnet, der kompetent und mit vollem Einsatz verteidigt, sondern eher jemand, der mit Staatsanwalt und Gericht gerne “kooperiert”.
Sind Sie mit dem vom Gericht ausgewählten Verteidiger unzufrieden, ist es äußerst schwierig, dessen Beiordnung wieder aufheben zu lassen. Das heißt, Sie müssen womöglich das gesamte Verfahren mit einem Verteidiger bestreiten, dem Sie ggf. nicht vertrauen!
Auf der Basis einer Vielzahl vertretener Fälle aus dem Sexualstrafrecht biete ich Ihnen eine erfahrene und professionelle Strafverteidigung an.
Verteidigungen als Pflichtverteidiger im Sexualstrafrecht u. a. bei dem Gerichten in:
Oberhausen – Duisburg-Hamborn – Duisburg-Ruhrort – Duisburg Innenstadt – Mülheim – Bottrop – Gladbeck – Dorsten – Dinslaken – Wesel – Rheinberg – Moers
Es ist mir ein besonderes Anliegen, auch für Ihren Fall die optimale Verteidigungsstrategie zu erarbeiten. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu mir auf unter info@kanzlei-duic.de
Verteidigungen als Pflichtverteidiger im Sexualstrafrecht