Rechtsanwalt Sexualstrafrecht Duisburg

Verteidigungsmöglichkeiten Sexualstrafrecht

Als Strafverteidiger für Sexualstrafrecht Duisburg  kann ich sagen, dass die Verteidigungsmöglichkeiten vielfältig sind und sich zuvorderst an dem erhobenen Tatvorwurf und den damit verknüpften Strafandrohungen orientieren. Hierbei kann eine Verteidigung gegen den Schuldspruch in Betracht kommen, aber auch eine Verteidigung, die sich ausschließlich auf die Rechtsfolgenseite konzentriert, sodass auf diesem Wege eine mildere Bewährungsstrafe erzielt werden kann. Nicht selten steht im Vordergrund, das Verfahren ohne öffentliche Hauptverhandlung, sozusagen geräuschlos auf dem Strafbefehlswege in Absprache mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht zu beenden.

Im Rahmen des Vorwurfs des sexuellen Übergriffs, der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung liegt häufig eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation vor. Als Anwalt für Sexualstrafrecht gilt es genau zu überlegen, ob mittels einer Verteidigererklärung anhand der Aktenlage vorzutragen oder die Abgabe einer dem Beschuldigten oder Angeklagten zurechenbaren Stellungnahme angezeigt ist. Als erfahrener Anwalt für Sexualstrafrecht und Strafverteidiger kann man an dieser Stelle mit Augenmaß enormen Einfluss auf den Fortgang des Verfahrens nehmen.

Bei Belastungszeugen sind die Glaubwürdigkeit der Belastungsperson und die Glaubhaftigkeit der Aussage von zentraler Bedeutung. Beide sind anhand der durch die Rechtsprechung entwickelten Kriterien (z.B. Aussageentstehung, Aussagekonstanz und Schlüssigkeit) kritisch zu hinterfragen und spätestens im Rahmen der Gerichtsverhandlung maximal auf den Prüfstand zu stellen. Gegebenenfalls muss ich als Anwalt für Sexualstrafrecht auf die Einholung und Auseinandersetzung mit einem aussagepsychologischen Gutachten drängen.

Für einen versierten Anwalt für Sexualstrafrecht ist ein weiterer wichtiger Verteidigungsgesichtspunkt die Auseinandersetzung mit anderweitigen Zeugen und objektiven Beweismitteln, die gegen den hinreichenden Tatverdacht streiten, beispielsweise die Untersuchung von Beweismitteln auf das Nichtvorhandensein von Spermaspuren oder sonstigen DNA-Spurenträgern, etc. Als Anwalt für Sexualstrafrecht und als Verteidiger gilt es an dieser Stelle auf die Erhebung dieser Beweise hinwirken und für die Einführung in die Hauptverhandlung Sorge tragen.

Im Hinblick auf den Tatvorwurf der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer und jugendpornographischer Schriften stehen durchaus auch technische Verteidigungsgesichtspunkte im Mittelpunkt. Regelmäßig hat eine kritische Auseinandersetzung mit den kriminalpolizeilichen Auswertungsgutachten von Datenträgern zu erfolgen.

Von erheblicher Bedeutung sind der Besitzwille und der Tatbestandsvorsatz im Hinblick auf den Besitz bzw. den Umfang des Besitzes der inkriminierten Dateien auf dem Datenträger.

Ihr Strafverteidiger Sexualstrafrecht Duisburg: Rechtsanwalt Frank Duic! Auf der Basis einer Vielzahl erfolgreich vertretener Fälle aus dem Sexualstrafrecht biete ich Ihnen eine erfahrene und professionelle Strafverteidigung im Sexualstrafrecht an.


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