Strafverteidiger Oberhausen Duisburg
Mandatsanfrage per EMail
Sie können ein Mandat auch per EMail (info@kanzlei-duic.de) anfragen. Telefonisch nehmen wir keine Mandate an.
Bitte nennen Sie dann Ihren Namen und Ihre Wohnanschrift und schildern Sie uns kurz ihr Problem.
Wir überlegen dann, ob wir Ihnen hilfreich sein können und uns der Sache annehmen möchten.
Eine Antwort sollten Sie dann recht kurzfristig erhalten.
Wegen hoher Auslastung und weil wir uns auf wenige Spezialgebiete konzentrieren, müssen wir leider immer wieder Mandate mal ablehnen. Auch darüber unterrichten wir Sie ggf. möglichst schnell. Bitte nehmen Sie solche Absagen nicht “persönlich”, da sie in aller Regel nur durch unsere hohe Arbeitsauslastung und unsere Spezialisierung auf wenige Rechtsbereiche bedingt sind.
Auf keinen Fall ist die Antwort irgendeine Meinungsäußerung zu den rechtlichen Aussichten Ihres Anliegens verbunden.
Gelegentlichist eine persönliche Unterredung anfangs nicht unbedingt notwendig, zum Beispiel weil erst einmal die Verfahrensakten eingesehen werden sollten.
Dann brauchen wir zunächst nur einige Informationen und eine Vollmacht von Ihnen.
In solchen Fällen erläutern wir Ihnen die ersten Schritte gerne per Email und unterrichten Sie jeweils auch über den Fortgang der Sache, bis es zu einer ausführlichen Besprechung kommen kann bzw. muss.
Mandatsanfrage per EMail
Wichtiger Hinweis damit es nicht zu Missverständnissen kommt:
Mit Ihrer Mandatsnfrage kommt noch keine Mandatsvertrag zustande! Das heisst zum einen, dass Ihre Anfrage für Sie völlig unverbindlich ist und auch noch keine Kosten auslöst!
Zum andern kommt durch Ihrer Anfrage auch noch kein Vertragsverhältnis zustande, das gegenseitige Rechte oder Pflichten auslösen. Bedenken Sie daher bei schriftlichen Anfragen, dass ich nicht schon allein aufgrund dieser Anfrage für Sie tätig werden darf.
Bitte geben Sie bei E-Mails einen konkreten Betreff und einen leicht identifizierbaren Absender ein, da ansonsten aus Sicherheitsgründen die Mail möglicherweise sofort gelöscht wird.
Bei Ihnen gesetzten Fristen ist es ratsam direkt einen Termin zu vereinbaren.