Die Behandlung von CyberGrooming Sexting Dick Pics

Sexting

Unter „Sexting“ wird das Versenden von Nacktfotos in Chats über das Internet verstanden. Jedes Smartphone hält neben der Kamera-App diverse Chat-Apps (WhatsApp, SnapChat) bereit, die einfach über den AppStore heruntergeladen werden können.

Schicken sich zwei Jugendliche einvernehmlich über ihr Smartphone Nacktfotos von sich selbst, mag das für die beiden in Ordnung sein. Dennoch kann hierin der Besitz, die Besitzverschaffung oder Verbreitung von jugendpornografischen Schriften gesehen werden.

Zwar sind derartige Bilder nicht in jedem Fall gleich pornografisch, wenn es sich „nur“ um Nacktfotos handelt. Gleichwohl gibt es hier keine starren Grenzen, was noch erlaubt oder schon verboten ist. Sofern es nicht bloß um Nacktheit, sondern um sexuelle Handlungen geht, die auf den Fotos oder Videos zu sehen sind, wird es kritisch.

Strafe für Sexting

Zwischen Erwachsenen ist Sexting nicht strafbar. Bei Jugendlichen (von 14 bis 17 Jahren) gelten Ausnahmen, unter denen sie Nacktfotos gegenseitig senden oder besitzen dürfen. Diese Fotos dürfen sie ausschließlich zum persönlichen Gebrauch und mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben sowie besitzen. Strafbar ist dann allerdings jede Handlung, die nicht mehr von der Einwilligung der dargestellten Person gedeckt ist, z.B. das Weitersenden der Aufnahmen. Hier wird einvernehmliches Sexting zur Straftat.

CyberGrooming

Unter CyberGrooming versteht man das gezielte Ansprechen von Kindern im Internet, um sexuellen Kontakt mit ihnen herzustellen oder zumindest anzubahnen. Zwar existiert kein eigener Tatbestand gegen Grooming, erfasst werden die Handlungen aber von § 176 Abs. 4 Nr. 3 StGB als Unterfall des sexuellen Missbrauchs von Kindern..

Erforderlich für die Strafbarkeit von CyberGrooming ist ein Einwirken auf ein Kind (unter 14 Jahren) über ein Kommunikationsmittel, indem man sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt oder sexuelle Handlungen des Kindes verlangt. Neu seit 2020 ist der untaugliche Versuch, bei dem man lediglich denkt („irrig annimmt“), dass es sich um ein Kind handelt, tatsächlich aber ein Erwachsener der Chatpartner ist.

Strafe für CyberGrooming

Die Strafe für CyberGrooming liegt derzeit zwischen drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Demnächst, wahrscheinlich noch 2021 wird diese allerdings als sexualisierte Gewalt gegen Kinder betrachtet und wesentlich schärfer bestraft werden.

CyberGrooming bringt als sexueller Missbrauch von Kindern noch weitere, mindestens unangenehme Nebenwirkungen mit sich. Es droht eine erkennungsdienstliche Behandlung sowie eine Mitteilung an das Jugendamt bzw. sogar an den Arbeitgeber, wenn derjenige im öffentlichen Dienst beschäftigt oder sogar Beamter ist. Auch eine Hausdurchsuchung ist bei CyberGrooming keinesfalls ausgeschlossen, sondern sogar wahrscheinlich.

Verbreiten pornografischer Schriften („Dick Pics“)

In diesen Zusammenhang gehört auch die Verbreitung pornografischer Schriften, die unaufgefordert (ungewollt) häufig an Frauen versandt werden. Dazu zählen sog. „Dick Pics“, also der Versand von Fotos des meist erigierten Penis an Mädchen oder Frauen.

Dies kann Frauen nicht nur belästigen, sondern gemäß § 184 Abs. 1 Nr. 6 StGB auch bei erwachsenen Empfängern eine Straftat sein, denn

;;Wer eine pornographische Schrift an einen anderen gelangen lässt, ohne von diesem hierzu aufgefordert zu sein, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.”

Hinlänglich bekannt ist, dass keine Frau derartige Bilder unaufgefordert zugesandt haben möchte. Anders ist die Lage zu beurteilen, wenn die Bilder einvernehmlich im Rahmen von Sexting versendet werden. Denn Sexting ist nicht strafbar.

Strafbarkeit: Versenden von Dick Pics an Kinder und Jugendliche

Das Versenden von Dick Pics an Kinder (unter 14 Jahren) dürfte stets strafbar sein. § 176 Abs. 4 StGB regelt die Strafbarkeit von sexuellen Handlungen vor einem Kind und das Einwirken mit pornografischen Inhalten auf ein Kind.

Bei Jugendlichen und Erwachsenen kommt es darauf an, ob die Aufnahme pornografisch ist. Die Frage, was pornografisch ist und was nicht, lässt sich nicht allgemein beantworten. Die Grenzen sind vielmehr fließend. Die Aufnahme eines erigierten Penis, der z.B. noch mit der Hand gehalten wird, dürfte allerdings als pornografisch angesehen werden.

Strafe für den Versand von Dick Pics an Erwachsene

Die Strafe für das Senden von Dick Pics an Kinder entspricht der für CyberGrooming (siehe oben). Der Versand von Dick Pics an Erwachsene wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Deshalb könnten Dick Pics sehr teuer werden!

Eine Geldstrafe dürfte mit ca. 30-60 Tagessätzen bemessen werden, also mit ein bis zwei Nettogehältern. Daran sollte man denken, bevor man leichtfertig Dick Pics versendet.


CyberGrooming Sexting Dick Pics