Welche Ermittlungsmaßnahmen müssen Sie im Sexualstrafrecht befürchten?

Die Behörden messen Delikten im Sexualstrafrecht eine große Bedeutung zu, entsprechend greifen sie oft konsequent zu unterschiedlichen Ermittlungsmaßnahmen. Auch tiefgreifende Eingriffe wie Wohnungsdurchsuchungen oder Verhaftungen führen sie häufig rasch durch. Die Strafanzeige eines angeblichen Opfers kann dafür genügen.

Als Beschuldigter sollten Sie kühlen Kopf bewahren und mich kontaktieren. Tätigen Sie keine überstürzten Aussagen, sprechen Sie sich mit mir ab! Zudem sollten Sie sich nicht einschüchtern lassen. Einer polizeilichen Vorladung müssen Sie zum Beispiel keine Folge leisten, gegen eine erkennungsdienstliche Behandlung kann gegebenenfalls rechtlich vorgegangen werden.

Durchsuchen Beamte Ihre Wohnung und haben dafür einen Durchsuchungsbeschluss, können Sie diese Maßnahmen nicht verhindern. Liegen keine ausreichenden Voraussetzungen voraus, kann ich im Anschluss Widerspruch einlegen.

Durchsuchungen gehören im Sexualstrafrecht zu einem verbreiteten Mittel. Bei einer Vergewaltigung will die Polizei beispielsweise Kleidungsstücke und andere Beweismittel sicherstellen, bei dem Vorwurf des Besitzes kinderpornografischer Schriften konzentriert sie sich auf Datenträger.

Bei vielen Tatvorwürfen im Sexualstrafrecht kommen Beschuldigte in Untersuchungshaft, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt sind. Die Verhängung der Untersuchungshaft ist an strenge Regeln gebunden, welche die Behörden und die Justiz bei solchen Delikten oftmals missachten. Auch hier kann ich wertvolle Hilfe leisten und eine zeitnahe Aufhebung der Haft erreichen.

Sobald ich von den Ermittlungen gegen Sie Kenntnis erlange, beantrage ich Akteneinsicht. Auf dieser Basis lässt sich eine erfolgversprechende Strategie konzipieren. Ich stehe Ihnen zudem bei allen Fragen rundum die unterschiedlichen Ermittlungsmaßnahmen zur Verfügung.