Strafverteidiger Sexualstrafrecht Duisburg

Was tun, wenn ich eine Anklageschrift im Sexualstrafrecht erhalten habe?

Keinesfalls sollten Sie sich gegenüber dem Gericht zu den Vorwürfen äußern. Auch wenn sie glauben, vermeintliche Beweise zu haben, die Sie entlasten können. Auch wenn die Anklageschrift in Ihren Augen noch so gestelzt und konstruiert oder sogar falsch wirken mag, lassen Sie sich auf keinen Fall dazu hinreißen, eine Aussage zu machen. Denn: Sie wissen nicht, welchen Kenntnisstand die Staatsanwaltschaft hat und worauf sich die Anklage letztendlich stützt.

Daher sollten Sie im unbedingt einen Anwalt für Sexualstrafrecht hinzuziehen und ihm die Anklageschrift zukommen lassen. Der Anwalt wird als Erstes für Sie Akteneinsicht beantragen und gegebenenfalls eine Verlängerung der Erklärungsfrist zur Anklageschrift und der Eröffnung des Hauptverfahrens beantragen. Diese Fristen sind oft recht kurz bemessen und wenn Sie sie verstreichen lassen, kommt es zur Eröffnung der Hauptverhandlung, ohne dass Sie die Möglichkeit hatten, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen oder sich Rat zu holen.

Auf der Basis einer Vielzahl vertretener Fälle aus dem Sexualstrafrecht biete ich Ihnen eine erfahrene und professionelle Strafverteidigung an.

Spätestens wenn Sie die Anklageschrift erhalten und noch keinen Strafverteidiger haben, sollten Sie keine Zeit verlieren! Zusammen mit der Anklage erhalten Sie vom Gericht meist einen Brief mit einer Frist von ein bzw. zwei Wochen, in der Sie einen Verteidiger Ihrer Wahl nennen sollen. Warten Sie nicht, bis das Gericht einen Anwalt für Sie aussucht!


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Erstberatungen und weitere Besprechungen können auf Anfrage (an: raduic@mail.de) neben den Städten Duisburg und Oberhausen u. a. auch in Essen und Gelsenkirchen durchgeführt werden.

Rechtsanwalt Frank Duic übernimmt Ihre Strafverteidigung gegen sämtliche Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht. Die Strafrechtskanzlei vertritt landesweit.


ANKLAGESCHRIFT IM SEXUALSTRAFRECHT