Strafverfahren wegen Kinderpornografie
Anwalt Strafverfahren Kinderpornografie Oberhausen
Das Strafverfahren untergliedert sich in
- Ermittlungsverfahren
- Zwischenverfahren (nach Anklageerhebung)
- Hauptverfahren mit der Hauptverhandlung
- Rechtsmittelverfahren: Berufung und/oder Revision
- Strafvollstreckungsverfahren
Im Ermittlungsverfahren prüft die Staatsanwaltschaft, ob ein hinreichender Tatverdacht einer Verbreitung oder eines Besitzes von Kinderpornografie vorliegt. Dieser Tatverdacht liegt vor, wenn die Auswertung kinderpornografische Inhalte auf Ihren Datenträgern ergibt. In diesem Fall erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Sie und das zuständige Gericht prüft im Zwischenverfahren, ob die von der Staatsanwaltschaft dargelegte Anklage schlüssig und eine Verurteilung aufgrund der Beweismittel zu erwarten ist.
Dann eröffnet dieses zuständige Gericht das Hauptverfahren und beraumt einen Termin zur Hauptverhandlung an. Die Hauptverhandlung findet grundsätzlich öffentlich statt. Am Ende der Hauptverhandlung steht der Freispruch oder das Urteil falls das Verfahren nicht vorher noch durch Einstellung endet.
Endet die Hauptverhandlung nicht wie gewünscht, gibt es die Möglichkeit des Rechtsmittels, der Berufung oder Revision. Dadurch wird das Verfahren entweder vor einem Gericht höherer Instanz (Landgericht) neu verhandelt oder das Urteil auf Rechtsfehler geprüft (Revision). War die Anklage ursprünglich zum Amtsgericht, stehen sogar beide Rechtsmittel zur Verfügung, also Berufung und Revision. Sobald das Urteil im Strafverfahren rechtskräftig ist, beginnt das Strafvollstreckungsverfahren. In diesem Verfahrensabschnitt wird die Geldstrafe bezahlt oder die Bewährung überwacht. Im schlimmsten Fall findet hier in Haft der Strafvollzug statt.
Hauptverhandlung wegen Kinderpornografie
Die Hauptverhandlung ist in der Regel – abgesehen vom Strafvollzug – der unangenehmste Teil im Strafverfahren. Der Beschuldigte muss sich vor Gericht für seine Taten verantworten, wobei die Hauptverhandlung öffentlich stattfindet.
Spätestens vor der Hauptverhandlung wird der Rechtsanwalt eine Verteidigungsstrategie mit seinem Mandanten besprechen. Diese kann z.B. ein Geständnis beinhalten, um eine günstige Strafe zu erhalten. Hat der Beschuldigte rechtzeitig eine Sexualtherapie begonnen, wird das Gericht dies außerdem würdigen.