FESTNAHME UND UNTERSUCHUNGSHAFT. WAS TUN?
Die Festnahme und Anordnung der Untersuchungshaft stellt den schwersten Eingriff im Rahmen eines Strafverfahrens dar. Diese Gefahr der Untersuchungshaft besteht vor allem bei schwereren Sexualstraftaten, wie der sexuellen Nötigung, Vergewaltigung oder dem sexuellen Missbrauch von Kindern, oder wenn einer Person mehrere Sexualstraftaten vorgeworfen werden.
Die Untersuchungshaft reißt den Beschuldigten meist überraschend und direkt aus dem „Leben“. Es besteht keine Möglichkeit im Voraus erwägenswerte Regelungen zu treffen und auch aus der Untersuchungshaft heraus können kaum noch die wichtigsten Angelegenheiten geregelt werden. Die Untersuchungshaft unterliegt strengen Reglementierungen bei der Kommunikation und auch das Besuchsrecht ist stark eingeschränkt. Daher ist insbesondere hier eine gute Vertrauensbasis zwischen Anwalt und Mandant notwendig. Das gesamte Verfahren muss bei einer Inhaftierung beschleunigt werden, damit der Beschuldigte schnellstmöglich wieder zurück in die Freiheit gelangt.