Strafverteidiger Sexualstrafrecht Duisburg

HAUSDURCHSUCHUNG BEI SEXUALSTRAFTATEN


Im Sexualstrafrecht kommt es regelmäßig zu Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung. Vor allem wenn wegen des Verdachts der Kinderpornografie ermittelt wird, werden regelmäßig alle Speichermedien beschlagnahmt. Dazu zählen nicht nur Computer und Festplatten, sondern auch Handys. Aber auch bei anderen schweren Sexualstraftaten wie der Vergewaltigung oder dem Kindesmissbrauch werden regelmäßig Hausdurchsuchungen angeordnet.

AKTIVE VERTEIDIGUNG NACH EINER DURCHSUCHUNG BEI SEXUALSTRAFTATEN

Die Durchsuchung stellt einen der stärksten Eingriffe des Strafprozesses dar und zeigt, dass die Vorwürfe ernst genommen werden müssen. Auch wenn die Hausdurchsuchung in den meisten Fällen nicht verhindert werden kann, ist es wichtig, dass unmittelbar aktiv Einfluss auf das Ermittlungsverfahren genommen wird. Je früher aktiv agiert wird, desto stärker sind die Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich des weiteren Ermittlungsverfahrens.

In jedem Fall prüfe ich alle Möglichkeiten, die in Ihrem individuellen Fall in Betracht kommen und bespreche das weitere Vorgehen gerne persönlich mit Ihnen. In vielen Fällen ist die Hausdurchsuchung erst der Anfang der behördlichen Ermittlungen.

Vereinbaren Sie jederzeit einen persönlichen und absolut vertraulichen Termin beim Anwalt für Sexualstrafrecht Duisburg Oberhausen Mülheim.

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