Kosten Untersuchungshaft Berufung Strafbefehl

Kosten bei Untersuchungshaft, Strafbefehl und Berufung

  • Untersuchungshaft

    Für die Strafverteidigung gegen einen Haftbefehl gehe ich von pauschalen 500,00 € bis 700,00 € zzgl. der Umsatzsteuer und Auslagenpauschale aus. Im Rahmen dieser Pauschale wird der Haftbefehl hinsichtlich dringendem Tatverdacht und Haftgründen geprüft und die Situation der Untersuchungshaft in der Vorführzelle oder JVA mit dem Mandanten erörtert. Ich werde Sie bei der Verkündung des Haftbefehls oder, falls dieser schon verkündet ist, im Rahmen der mündlichen Haftprüfung begleiten und für den Fall, dass der Haftbefehl bestand hat, zu einem Nachfolgegespräch in die JVA kommen, um den weiteren Ablauf zu erörtern. Selbstverständlich ist auch die Information und Beratung von Angehörigen umfasst. Sowie die Einsichtnahme in die Ermittlungsakte und Erstinformation des Mandanten anhand des Akteninhalts.

  • Strafbefehl

    Den (fristwahrenden) Einspruch gegen einen Strafbefehl beziffere ich pauschal in der Regel zwischen 150,00 € und 200,00 € zzgl. der Umsatzsteuer und Auslagenpauschale. Umfasst ist die Einlegung des Rechtsmittels, die Einsichtnahme in die Ermittlungsakte und die Erstberatung des Mandanten über die Erfolgsaussichten und Möglichkeiten. Sofern es aufgrund des Einspruchs dann zu einem Gerichtstermin kommt, ist die Vergütung hierüber gesondert zu vereinbaren.

  • Berufung

    Die Überprüfung von Strafurteilen ist häufig komplex. Eine Pauschale Vergütung für die komplette Verteidigung in der Rechtsmittelinstanz ist deshalb sehr einzelfallabhängig. Für einen regelmäßigen Pauschalbetrag zwischen 200,00 € und 300,00 € zzgl. Umsatzsteuer und Auslagenpauschale lege ich aber zunächst fristwahrend ein Rechtsmittel gegen das von Ihnen beanstandete Urteil ein. Sodann kann das Urteil auch unter Berücksichtigung der Verhandlungsprotokolle überprüft und mit Ihnen erörtert werden. Und schon die richtige Auswahl des Rechtsmittels kann im Einzelfall problematisch sein.


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