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To-do Verdacht Kinderpornografie

To-do beim Vorwurf des Besitzes, Erwerb oder Verbreitung kinderpornografischer Schriften

Das sollten Sie beachten  – To-do Verdacht Kinderpornografie


Ein Vorwurf im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornographie ist für die Betroffenen oft eine existentielle Bedrohung. Meistens erfahren Beschuldigte durch eine polizeiliche Vorladung oder eine Hausdurchsuchung von den Anschuldigungen. Danach stellen sich viele Fragen:

  • Habe ich eine Strafe zu erwarten und muss ich sogar ins Gefängnis?
  • Wer bekommt die ganze Geschichte mit?
  • Wie geht es nun weiter und wer kann mir dabei helfen?

Bei Kinderpornografie-Delikten drohen harte und drastische Konsequenzen – zum einen strafrechtlich und unter Umständen auch familiär, gesellschaftlich und beruflich. Das Gesetz kennt da keine Gnade, daher sollten Sie nicht untätig bleiben und folgende Punkte beachten:

Als erfahrener Anwalt bei Kinderpornographie rate ich Ihnen:

  • Keine unüberlegten Schritte! 

    Bleiben Sie ruhig und besonnen. Jeder Schritt, der nun unternommen wird, muss zuvor gut durchdacht werden.

     

  • Machen Sie keine Aussage! 

    Versuchen Sie nicht die Tat auszuräumen. Jedes Wort, dass Sie sagen, wird gegen Sie verwendet. Einer Aufforderung zu einer Aussage durch die Polizei müssen Sie nicht Folge leisten und als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht.

     

  • Sofort einen Anwalt für Kinderpornografie einschalten! 

    Ein kompetenter Strafverteidiger wird sofort Kontakt zu den Ermittlungsbehörden aufnehmen und dafür Sorgen, dass Sie nicht weiter belästigt werden. Außerdem wird er Akteneinsicht beantragen und die Beweise und Indizien des Ermittlungsverfahrens genauestens prüfen. Daraufhin kann eine zielgerichtete Strategie aufgebaut werden.


    To-do Verdacht Kinderpornografie

Anwalt Sexualstrafrecht & Jugendstrafrecht Duisburg Oberhausen