Strafverfahren in Sexualstrafsachen sind äußerst komplexe Einzelfallleistungen und unterscheiden sich erheblich von anderen Straftatbeständen.
Auf der Basis einer Vielzahl vertretener Fälle aus dem gesamten Sexualstrafrecht biete ich Ihnen eine erfahrene und professionelle Strafverteidigung als Wahl – oder Pflichtverteidiger an.
Ein guter und kompetenter Strafverteidiger zeichnet sich dadurch aus, dass er zu Beginn keine überzogenen und leeren Versprechungen gegenüber dem Mandanten abgibt. Vielmehr setzt eine gute Verteidigungsstrategie am konkreten Einzelfall an.
In Sexualstrafsachen berate, betreue und vertrete ich Sie u. a. in folgenden Städten und deren Umgebung:
✔ Lange Erfahrung
✔ Hohe Erfolgsquote
✔ Faire Kostenberechnung
✔ Ratenzahlung möglich
✔ Wahl und Pflichtverteidigung
Wenn Sie mich frühzeitig einschalten, kann ggf. verhindert werden, dass Untersuchungshaft, (höhere) Freiheitsstrafen oder Geldstrafen gegen Sie verhängt werden. Weiterer Vorteil: Sie begehen von Anfang an keine Fehler, die später nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Erst sollten Sie den erfahrenen Strafverteidiger für Sexualstrafsachen konsultieren, bevor Sie dem „netten“ Polizeibeamten die Arbeit erleichtern und eine Aussage machen.
Das gilt sogar auch für den Fall das Sie nichts gemacht haben!
Rechtsanwalt Frank Duic
Geschäftsanschrift: Duisburger Straße 375,
46049 Oberhausen
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