Strafverteidiger Sexualstrafrecht
Anklage Sexualstraftat Amtsgericht
Eine Anklage zum Amtsgericht wird insbesondere in Strafverfahren erhoben, in denen die Straferwartung der Staatsanwaltschaft zwischen einem und vier Jahren liegt, denn bis zu dieser Höhe darf ein Amtsgericht nach der deutschen Prozessordnung Strafen verhängen. Freiheitsstrafen unter einem Jahr werden häufig im Wege eines sogenannten Strafbefehls verhängt.
Vorteil 1: Möglichkeit der Berufung
Eine Anklage zu einem Amtsgericht wegen einer Sexualstraftaten hat hierbei für die Beschuldigten den großen Vorteil, dass im Falle einer Verurteilung die Möglichkeit einer Berufung zum Landgericht gegeben ist. Im Rahmen einer Berufungsverhandlung findet eine erneute Gerichtsverhandlung einschließlich einer Beweisaufnahme statt, insofern haben Beschuldigte die eine Anklage wegen einer Sexualstraftaten zu einem Amtsgericht bekommen hiermit insgesamt zweimal die Chance, entweder das Gericht von ihrer Sicht zu überzeugen, oder die von Ihnen gewünschte Strafe zu erreichen.
Vorteil 2: mehr Verhandlungsspielraum
Auch in praktischer Hinsicht ist eine Anklage zum Amtsgericht für Beschuldigte insofern von Vorteil, als das die Richter hier häufig Absprachen und Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen aufgeschlossener gegenüberstehen, als dies beim Landgericht der Fall ist. Rein praktisch ist die Arbeitsbelastung der Amtsgerichte um ein Vielfaches höher als die Auslastung eines Landgerichts, insofern besteht für den verhandlungstaktischen geschickten Prozessanwalt hier häufig die Chance, für seinen Mandanten ein angemessenes Ergebnis auszuhandeln. Das gilt insbesondere in Strafverfahren wegen Besitz kinderpornographischer Inhalte in den den Beschuldigten häufig darum geht, eine Bewährungsstrafe oder Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
Vorteil 3: überlegenes Fachwissen ausspielen
Bei Verfahren bei einer Konstellation von Aussage gegen Aussage steht für einen erfahrenen Anwalt aus dem Bereich Sexualstrafrecht hier zudem häufig die Chance, durch überlegenes Wissen das Gericht in Schwierigkeiten zu bringen oder überlegenes Fachwissen geschickt auszuspielen.
Hintergrund dessen ist, dass ein Amtsrichter die gesamte Bandbreite des Strafrechts sowie des Nebenstrafrechts beherrschen muss und Strafverfahren bei allen denkbaren Vorwürfen verhandelt. Hierdurch ist dort häufig ein größeres Wissen in die Breite quer über alle Delikte verteilt vorhanden. Was dann aber spiegelbildlich ein völlig fehlt, ist vertieftes Wissen zu einzelnen Deliktsbereichen, hier namentlich zu speziellen Fragen des Sexualstrafrecht, besonderen Anforderungen an Vernehmungen oder Beweiswürdigung in der Aussage gegen Aussage oder dem Umgang mit dieser Beweiskonstellation.
Anklage Sexualstraftat Amtsgericht