Rechtsanwalt Kinderpornografie Duisburg Oberhausen

ANWALT KINDERPORNOGRAFIE DUISBURG OBERHAUSEN 

Insbesondere im Sexualstrafrecht ist eine frühzeitige Einschaltung eines Anwalts notwendig, um die bestmögliche Strafverteidigung zu garantieren.


HAUSDURCHSUCHUNG UND VORLADUNG BEIM VERDACHT DER KINDERPORNOGRAFIE


Die meisten Strafverfahren wegen Besitz oder Verbreitung von Kinderpornografie haben ihren Ausgangspunkt im Internet. So wird den Ermittlungsbehörden in der Regel eine IP-Adresse bekannt, woraufhin der Anschlussinhaber ermittelt wird. Wenn Sie Anschlussinhaber oder die einzige volljährige männliche Person im Haushalt sind, werden Sie meist automatisch als Beschuldigter geführt.

Sie sollten bei enem Verdacht gegen Sie wegen Kinderpornografie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen.

Eine zielführende Verteidigung bei den Vorwurf der Kinderpornografie ohne ANWALT FÜR KINDERPORNOGRAFIE DUISBURG OBERHAUSEN MÜLHEIM und ohne Kenntnis des konkreten Vorwurfs ist aussichtslos und sollte unbedingt vermieden werden.

Aus diesem Grund sollten Sie auf keinen Fall ohne Rechtsanwalt Angaben gegenüber der Polizei machen oder zu einem Vernehmungstermin bei der Polizei erscheinen.


Anwalt Kinderpornografie Duisburg Oberhausen – Anwalt Kinderpornografie Mülheim Oberhausen


Da die Strafverfolgungsbehörden einen Wissensvorsprung gegenüber den Beschuldigten haben, ist der erste Schritt für eine erfolgreiche Strafverteidigung durch einen Rechtsanwalt, den Wissensvorsprung der Strafverfolgungsbehörden mittels Akteneinsicht auszugleichen.


Demzufolge beantrage ich als Ihr Rechtsanwalt für Kinderpornographie Duisburg Oberhausen Mülheim zunächst Akteneinsicht und sage den Vernehmungstermin für Sie ab. Auch die weitere Kommunikation mit der Polizei und Staatsanwaltschaft wird von mir für Sie übernommen.

Sobald ich Einsicht in Ihre Akte nehmen konnte, werden ich einen persönlichen Besprechungstermin mit Ihnen vereinbaren. Im Rahmen dieses Termins werde ich mit Ihnen die bestmögliche Strafverteidigung erarbeiten und die notwendigen weiteren Schritte einleiten.

Die Verteidigungsmöglichkeiten gegen den Vorwurf der Kinderpornographie sind meist vielseitig und hängen vom konkreten Einzelfall ab. Häufig kann das gefundene Material beispielsweise keiner konkreten Person zugeordnet werden. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Computer oder das Speichermedium von mehreren Personen genutzt wird.

Ferner ist nicht jedes nackte Abbild von Kindern zugleich auch eine strafbare Kinderpornografphie. Unter Kinderpornographie fallen Schriften, welche sexuelle Handlung von Kindern – also Personen unter 14 Jahren – darstellen. Die Einordnung ist häufig schwierig, insbesondere da es bereits ausreicht, dass die abgebildeten Personen sich als „Kinder“ darstellen, unabhängig von der Frage, wie alt diese tatsächlich sind. Sofern Jugendliche abgebildet sind – also Personen zwischen 14 und 17 Jahren – kann ein Fall der strafbaren Jugendpornografie vorliegen.

Auch die etwas missverständliche Bezeichnung von „kinderpornographischen Schriften“ führt immer zur Verwirrung. Mit „Schriften“ sind nicht ausschließlich schriftliche Texte gemeint, sondern jegliche Darstellung. Umfasst sind also auch Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und andere Darstellungen.

Wenn Sie Beschuldigter eines Strafverfahrens wegen des Besitzes/Verbreitens von Kinderpornografie sind, sollten Sie unter allen Umständen einen kühlen Kopf bewahren und schnellstmöglich einen Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht kontaktieren. Eine frühzeitige professionelle Verteidigung von einem Anwalt ist vor allem wegen den erheblichen Untersuchungsmaßnahmen, die von der Staatsanwaltschaft und der Polizei beim Verdacht der Kinderpornografie durchgeführt werden, unerlässlich.

Welche Strafe droht bei Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie?

Gesetzgeber senkt Mindeststrafen für Verbreiten, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte nach § 184b StGB.

Neuer § 184b StGB auch auf laufende Altfälle anwendbar. Ich prüfe Ihren Fall.


Der Gesetzgeber hat durch das Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Abs. 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte vom 24.06.2024 die Mindeststrafen für das Verbreiten, den Erwerb und den Besitz kinderpornografischer Inhalte nach § 184b StGB reduziert.

Die neuen Regelungen sind am 28.06.2024 in Kraft getreten.

Kein Verbrechenstatbestand mehr

Im Kern sind durch das neue Gesetz die Mindeststrafen für Delikte nach § 184b Abs. 1 StGB (u.a. Verbreiten und Herstellen von Kinderpornografie) von einem Jahr auf sechs Monate und für Delikte nach § 184b Abs. 3 StGB (u.a. Besitz von Kinderpornografie) von einem Jahr auf drei Monate abgesenkt worden. Die Höchststrafen hingegen sind mit zehn Jahren (§ 184b Abs. 1 StGB) bzw. fünf Jahren (§ 184b Abs. 3 StGB) gleichgeblieben.

Bedürfnis der Justiz nach flexiblerer Handhabung

Hintergrund der neuen gesetzlichen Regelung ist eine Gesetzesänderung, die erst im Sommer 2021 erfolgte. Damals wurden die Strafen für die genannten Tatbestände erst verschärft und zu sog. Verbrechenstatbeständen heraufgestuft, d.h. zu solchen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe.

Doch schnell zeigte sich in der Praxis der Gerichte und Strafverfolgungsbehörden, dass mit den damals verschärften Strafen häufig keine sachgerechte Lösung in bestimmten Fällen zu finden war.

So machte sich beispielsweise ein Lehrer strafbar, weil er gefundenes kinderpornografisches Material weitergeleitet hatte, um auf einen Missstand hinzuweisen. Auch gibt es in der Praxis viele Fälle, in denen Personen ungewollt kinderpornografisches Material erlangen, z.B. bei unbeabsichtigten automatischen Downloads, die dann versehentlich nicht gelöscht werden. Auch gibt es in der Praxis viele Fälle, in denen sich Jugendliche wegen Besitzes von Kinderpornografie strafbar machen, und dabei aber noch unerfahren, naiv und unaufgeklärt sind oder aber in ihrer Gruppe anderen „imponieren“ wollen.

In solchen und vielen anderen Fällen, die eher am unteren Rand strafwürdigen Verhaltens anzusiedeln sind, konnte die Justiz wegen der Mindeststrafen von einem Jahr und der Qualifizierung als Verbrechen nach der alten Gesetzeslage häufig keine wirklich sachgerechten Entscheidungen treffen.  So waren z.B. in geringfügigeren Fällen keine Verfahrenseinstellungen oder rein schriftliche Verfahren ohne gerichtliche Hauptverhandlung (sog. Strafbefehlsverfahren) mehr möglich. Dies führte zu einer deutlichen Mehrbelastung der Justiz, der es zunehmend schwerer fiel, sich auf die wirklichen schweren und wichtigen Fälle zu konzentrieren.

Durch die neue Gesetzeslage und die deutlich verringerten Mindeststrafen ist es den Gerichten und den Strafverfolgungsbehörden nun wieder besser möglich, im Einzelfall individuell, flexibel und sachgerecht zu handeln.

Neues Gesetz auch auf laufende Altfälle anwendbar

Für die Praxis besonders wichtig ist, dass die neuen Regelungen mit den deutlich verringerten Mindeststrafen auch für alle derzeit noch laufenden Strafverfahren gelten. Wird einem also beispielsweise der Besitz von Kinderpornografie aus der Zeit vor dem 28.06.2024 vorgeworfen und kommt es erst nach diesem Tag zu einer Entscheidung, ist das neue – mildere – Gesetz anwendbar!

Fazit und Ausblick: Straftaten wegen Kinderpornografie weiter im Focus der Justiz

Trotz der Reduzierung der Mindeststrafen des § 184b StGB bleiben das Verbreiten, der Erwerb und der Besitz von kinderpornografischen Inhalten weiter schwere Straftaten, die Freiheitsstrafen bis zu fünfzehn Jahren nach sich ziehen können und die – das zeigt die Praxis – von der Justiz nach wie vor weiter besonders konsequent verfolgt werden.

Gleichzeitig bieten sich beschuldigten Personen wieder neue und bessere Verteidigungsansätze. So werden z.B. unter gewissen Voraussetzungen bei weniger schwerwiegenden Taten wieder Verfahrenseinstellungen möglich, was auch bedeutet, dass das Verfahren ohne Vorstrafe und ohne Eintragung im Führungszeugnis beendet würde. Aber auch wenn eine solche Erledigung nicht in Betracht kommt, wird es künftig auch wieder möglich sein, in bestimmten Fällen eine Entscheidung des Gerichts in einem schriftlichen Verfahren (sog. Strafbefehlsverfahren) ohne belastende Gerichtsverhandlung zu erreichen.

Es ist deshalb dringend zu empfehlen, sich beim Verdacht einer Straftat im Zusammenhang mit Kinderpornografie nach § 184b StGB umgehend kompetenten Rat durch einen erfahrenen Strafverteidiger zu suchen, der sich für das für Sie angemessenste und beste Verteidigungsziel engagiert einsetzt.

Für die Praxis besonders wichtig ist, dass die neuen Regelungen mit den verringerten Mindeststrafen auch für alle derzeit noch laufenden Strafverfahren gelten. Wird einem also beispielsweise der Besitz von Kinderpornografie aus der Zeit vor dem 28.06.2024 vorgeworfen und kommt es erst nach diesem Tag zu einer Entscheidung, ist das neue – mildere – Gesetz anwendbar!

 

Vorladung wegen Kinderpornografie?

Sagen Sie nichts, ich sage den Vernehmungstermin für Sie ab!

Sie müssen nicht zu dem von der Polizei angebotenen Vernehmungstermin gehen. Anders als es oft erscheint, ist die Teilnahme freiwillig. Ich empfehle in jedem Fall, den Termin durch mich abzusagen. Ich beantrage dann erst einmal Akteneinsicht. Wenn die Beweismittel der Polizei auf meinem Tisch liegen, besprechen wir die Sache in Ruhe und ich kann mit dem nun bekannten Ergebnis der Ermittlungen die richtige Verteidigungsstrategie entwickeln.


MACHEN SIE VON ANFANG AN KEINE FEHLER!

Vereinbaren Sie einen persönlichen und absolut vertraulichen Termin beim Anwalt Kinderpornografie Duisburg Oberhausen Mülheim.

Termine Duisburg Termine Oberhausen


Spätestens bei einer Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung, oder wenn das Gericht Sie auffordert einen Pflichtverteidiger zu benennen sollten Sie ihren Fall an einen spezialisierten Anwalt für Kinderpornografie übergeben.

Auf der Basis einer Vielzahl vertretener Fälle aus dem Sexualstrafrecht biete ich Ihnen eine erfahrene und professionelle Strafverteidigung als Anwalt Kinderpornografie Duisburg Oberhausen an.

Spezialisiert auf Strafverteidigung bei § 184b StGB – Welche Informationen benötigt der Anwalt Kinderpornografie Duisburg Oberhausen?

Häufig wird der Beschuldigte in einem Strafverfahren wegen Kinderpornografie erstmals im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung mit dem Tatvorwurf konfrontiert. Es ist völlig normal, dass dem Beschuldigten, gerade bei diesem Tatvorwurf, hierdurch völlig „der Boden unter den Füßen weggezogen“ wird. Es ist daher um so wichtiger, sich möglichst frühzeitig um eine effektive Strafverteidigung in diesem speziellen Bereich zu kümmern, damit keine inhaltlichen oder taktischen Fehler gemacht werden.

Es gilt: Fehler im Ermittlungsverfahren sind nur äußerst schwer und im ungünstigsten Fall überhaupt nicht zu korrigieren. Im Rahmen eines ersten Gesprächs mit dem Strafverteidiger, sei es persönlich oder telefonisch, kann häufig bereits eine erste Weichenstellung vorgenommen und eine erfolgreiche Strafverteidigung vorbereitet werden. Zu den wichtigen Informationen für den Anwalt gehört dabei insbesondere die Mitteilung, welche Polizei bzw. welche Staatsanwaltschaft im Bundesgebiet zuständig ist. Dies ergibt sich in aller Regel aus dem Durchsuchungsbeschluss bzw. aus dem Sicherstellungsverzeichnis. Weiterhin ist die Mitteilung des Aktenzeichens sinnvoll. Bei entsprechender Fachkenntnis bestehen zahlreiche Möglichkeiten, um für ein möglichst optimales Resultat zu kämpfen. Dies unabhängig davon, ob der Vorwurf zutreffend oder unzutreffend erhoben wurde.

Mehrere Nutzer an einem Gerät oder einem Internetanschluss: ein weitverbreitetes Problem beim Vorwurf Kinderpornografie (§ 184b StGB).

Ich habe als ANWALT KINDERPORNOGRAFIE DUISBURG OBERHAUSEN die Erfahrung gemacht, dass in vielen Verfahren die Polizei nach der Feststellung von verbotenen Inhalten und der Feststellung eines Nutzers des Gerätes, die Analyse beendet und die Staatsanwaltschaft dann stumpf anklagt. Häufig werden Beweise auf weitere Nutzer eines Geräts, die auch als Täter in Betracht kommen, nicht erhoben oder übersehen. Hier muss eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie ansetzen.

Besonders betroffen sind zudem Männer, deren Internetanschlüsse (bzw. IP-Adressen) durch amerikanische Dienstleister übermittelt werden. Diese werden praktisch immer als Beschuldigte geführt. Es wird durchsucht und beschlagnahmt. In vielen Fällen stellt sich schon früh im Ermittlungsverfahren heraus, dass die eigentlichen Verantwortlichen Kinder oder Jugendliche aus dem Haushalt des Anschlussinhabers sind.
In beiden Fällen ist ein engagiertes Eingreifen eines erfahrenen Strafverteidigers für Sexualstraftaten notwendig.

Feststellung des Alters von abgebildeten Personen bei beim Vorwurf Kinderpornografie (§ 184b StGB): Willkürliche Feststellungen sind die Regel.

Eine Vielzahl an Vorwürfen in der Praxis spielt sich eindeutig im Bereich der Kinderpornografie ab. Regelmäßig gibt es aber auch Inhalte, die an der Grenze zur Jugendpornografie oder legalen Pornografie liegen. Es gibt zwei unterschiedliche Methoden, um das Alter einer abgebildeten Person aufzuklären: Zum einen kann das Alter objektiv festgestellt werden, wenn das Opfer der Abbildung bekannt ist. Diese Dateien werden häufig auch automatisch erkannt. Dies erfolgt mittels Hash-Datenbank des LKA oder BKA. Die US-Quellen um das NCMEC arbeiten mit einer Datenbank des FBI.

Das Alter aller anderen abgebildeten Personen – die absolute Mehrzahl der Grenzfälle – wird aber durch einen „erfahrenen“ Polizeibeamten oder eine „erfahrene“ Polizeibeamtin geschätzt. Unsere Erfahrung zeigt, dass die Polizei im Zweifel das schlimmste annimmt. In diesen Fällen ist es notwendig, früh auf die konkreten Zweifel hinzuweisen und Klarheit über die Vorwürfe zu schaffen.


Anwalt Kinderpornografie Duisburg Oberhausen

Rechtsanwalt Kinderpornografie Duisburg Oberhausen

Hausdurchsuchung Duisburg

Pflichtverteidiger Duisburg

 

Ich habe jahrelange Praxis im Sexualstrafrecht. Beschuldigte im Sexualstrafrecht sollten einen wirklich professionellen Strafverteidiger haben. Professionalität beginnt bei uns mit der Übernahme von Verantwortung gegenüber dem Mandanten und dauert das ganze Verfahren.