Kosten für persönliche Beratung
ANWALT SEXUALSTRAFRECHT DUISBURG BERATUNG
Sie suchen ein Anwalt für Strafrecht, der speziell im Bereich der Sexualdelikte versiert ist?
Im ersten Termin schildern Sie, was aus Ihrer Sicht passiert ist. All Ihre Fragen werden ausführlich besprochen und rechtlich eingeordnet. Sie werden aufgeklärt, welche Handlungsmöglichkeiten sich bieten und die weitere Vorgehensweise wird abgestimmt. Viele Unsicherheiten lassen sich bereits beim Erstgespräch aus der Welt schaffen.
Die Kosten für die Erstberatung im Sexualstrafrecht für ca. 30 Minuten Dauer belaufen sich auf 37,- € inkl. MwSt..In diesem ersten Gespräch wird auch ermittelt, wie umfangreich das Strafverfahren ist und welche weiteren Kosten entstehen, wenn Sie mich mit Ihrer Verteidigung beauftragen.
Kontaktieren Sie mich gerne für eine Erstberatung, in der ich Ihnen Chancen, Risiken und mögliche Verteidigungsstrategien für das Sexualstrafverfahren erläutere.
Schon ein erstes Gespräch mit einem Strafverteidiger für Sexualstrafrecht verhindert, dass Sie Fehler machen die später nachteilig für Sie sind!
Im Übrigen werden die Beratungsgebühren auf eine weitere Tätigkeit zu 100 % angerechnet.
Auf der Basis einer Vielzahl vertretener Fälle aus dem Sexualstrafrecht biete ich Ihnen eine erfahrene und professionelle Beratung und Strafverteidigung an.
In geeigneten Fällen werde ich selbstversändlich zu den gesetzlichen Gebühren oder als Pflichtverteuidiger tätig. In der Regel mache ich die Verteidigung nicht von einer Zuzahlung zur staatlichen Vergütung bei Pflichtverteidung abhängig, wie in anderen Kanzleien vorzufinden ist.
Unverbindlich und kostenlos erhalten Sie bereits auf meiner Homepage jede Menge Informationen. Sie ersetzen das, was anderwo für eine 190 EURO Beratungspauschale „verkauft“ wird.
Termine Duisburg Termine Oberhausen
Erstberatungen und weitere Besprechungen können auf Anfrage (an: raduic@mail.de) neben den Städten Duisburg und Oberhausen auch in Gelsenkirchen und Ratingen durchgeführt werden.