Anwalt Sexualstrafrecht Duisburg und Umgebung
Besonderheiten bei der Verteidigung Sexualstrafrecht
Wichtiger noch als in anderen Verfahren ist bei Sexualstrafverfahren eine möglichst frühe Beauftragung eines Strafverteidigers, um durch gezielte und effiziente Einflussnahme auf das Verfahren einer Vorverurteilung des Beschuldigten entgegenzuwirken.
Im Sexualstrafrecht, also bei Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (wie beispielsweise Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen und Kindern, Besitz, Erwerb oder Verbreitung von Kinderpornographie etc.), ist das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant von zentraler Bedeutung. Immerhin gewährt der Mandant dem Strafverteidiger einen Einblick in seine absolute Intimsphäre, damit dieser ihn effizient vertreten kann.
Straftaten aus dem Bereich der Sexualdelikte werden in der Gesellschaft als besonders verwerflich und unmoralisch angesehen. Daher sind die meisten Straftaten aus diesem Bereich zum einen mit Freiheitsstrafe bedroht und hat zum anderen der Beschuldigte mit Vorverurteilungen und Stigmatisierung durch Familie, Freunde und häufig auch der Öffentlichkeit z.B. in Nachbarschaft oder an der Arbeitsstelle zu kämpfen. Den Mandanten vor Stigmatisierung und dem Verlust seines bürgerlichen Lebens zu schützen gehört zu den Aufgaben eines Strafverteidigers. Ebenso wie der richtige Umgang mit der Presse und die Beratung wie im Familien- und Bekanntenkreis mit diesen Vorwürfen umzugehen ist.
Unabhängig davon welcher Vorwurf Ihnen gemacht wird, und ob die Vorwürfe zutreffend sind oder nicht, vertrete und verteidige ich aus Überzeugung jeden Menschen – vorurteilsfrei und ohne Vorbehalte. Ich sorge dafür, dass in dem Verfahren nicht nur die Vorurteile und Vorverurteilungen bestätigt werden, sondern die rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit eingehalten wird, dass eine Tat durch Beweismittel auch bewiesen werden muss.
Vereinbaren Sie einen persönlichen und absolut vertraulichen Termin beim Strafverteidiger Sexualstrafrecht Duisburg.Oberhausen Mülheim.
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Besonderheiten bei der Verteidigung Sexualstrafrecht
Leider stelle ichr immer wieder fest, dass Mandanten, die später zu unserer Kanzlei wechseln, zunächst einen Kollegen beauftragt haben, der nicht auf Sexualstrafrecht spezialisiert ist. Dies geschieht meist zunächst aus der Not, dass man eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten hat und die Zeit drängt. Erst später, wenn man sich informiert, merkt der Mandant, dass er sich besser bei einer Kanzlei aufgehoben fühlt, die dieses Profil hat. Insoweit sollen Sie hier keine Hemmungen haben, sich mir anzuvertrauen, da es immerhin um Ihre Zukunft geht.