Das Jugendstrafrecht
Vertretung für Jugendliche und Heranwachsende bei allen Strafdelikten
Anwalt Jugendstrafrecht Duisburg
Sie sind jünger als 21 Jahre und Ihnen werden Straftaten vorgeworfen? Oder sind Sie ein Elternteil und es wird gegen Ihr Kind ermittelt? Als Anwalt Jugendstrafrecht Oberhausen Duisburg stehe ich Ihnen mit meiner Erfahrung sowie meinem vollsten Einsatz als Strafverteidiger zur Verfügung.
Jahrelange Erfahrung im Jugendstrafrecht – Zielführende Verteidigungsstrategie
Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich in den Delikten nicht vom Erwachsenenstrafrecht. Allerdings gibt es verfahrensrechtliche Besonderheiten, die ein Strafverteidiger genau kennen sollte. Es sieht andere Strafen vor als bei Erwachsenen, der Erziehungsgedanke steht hier im Vordergrund.
Der Verteidiger muss sich daher intensiv mit dem Jugendlichen befassen, um – über den Beitrag der Jugendgerichtshilfe hinaus – dem Gericht Hilfestellungen bei der Wahl der angemessenen Rechtsfolgen der Tat zu geben.
Vorab ist natürlich – wie bei Erwachsenen – stets aus anwaltlicher Sicht zu prüfen, ob überhaupt ein strafbares Verhalten vorliegt und dieses nachweisbar ist. Im Verfahrensrecht ist ein Jugendlicher mit geringer Lebenserfahrung noch stärker überfordert als ein Erwachsener ohnehin.
Bei Heranwachsenden (zwischen 18 und 21 Jahren) muss das Gericht entscheiden, ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt. Jugendstrafrecht ist anzuwenden, wenn Reifeverzögerungen in der Person des Angeklagten gegeben sind oder es sich bei der Tat um eine jugendtypische Verfehlung handelt.
Wird die Straftat daher von einem Heranwachsenden begangen, ist die Sachlage schon eine andere. Heranwachsender ist man ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Die Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts ist nun von weiteren durch das Gericht zu überprüfenden Voraussetzungen abhängig.
Eines der Hauptanliegen einer ausgewogenen Verteidigungsstrategie für Heranwachsende als versierter Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht ist es daher, den zuständigen Richter gerade von der Anwendung des Jugendstrafrechts auf den konkreten Fall zu überzeugen, da auf diese Weise bereits eine signifikante Milderung der Strafhöhe bei einem Urteilsspruch erreicht werden kann.
Hier helfen sowohl Erfahrung als auch umfassende Kenntnisse um die Gepflogenheiten der zuständigen Amts- und Landgerichte.
Da die Anwendung des Jugendstrafrechts für den Angeklagten vorteilhafter ist, muss der Verteidiger die Weichenstellung des Gerichts zugunsten seines Mandanten beeinflussen und deshalb mögliche Gründe für die Anwendung des Jugendstrafrechts vorbringen.
Im Jugendstrafverfahren wird oftmals die Jugendgerichtshilfe eingeschaltet.
Die Aufgabe der Jugendgerichtshilfe ist es insbesondere, einen Bericht über die Entwicklung des Jugendlichen vorzubereiten.
Darüber hinaus kann die Jugendgerichtshilfe einen Vorschlag für eine zu verhängende Strafe machen bzw. Aussagen zu der Frage treffen, ob bei Heranwachsenden das Jugendstrafrecht oder das Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommen soll.
Wie kann mir ein Strafverteidiger im Jugendstrafrecht helfen?
Je nach Tatvorwurf muss eine auf den Fall des Jugendlichen oder Heranwachsenden angepasste Verteidigungsstrategie aufgebaut werden. Wir nehmen zunächst Einblick in die Ermittlungsakte und schauen dann, welche Schritte erforderlich sind.
Vereinbaren Sie jederzeit online einen Erstberatungstermin beim Anwalt Jugendstrafrecht Duisburg.
Vertretung für Jugendliche und Heranwachsende bei allen Strafdelikten
Als erfahrener Anwalt für Strafrecht kenne ich das Jugendstrafrecht aus jahrelanger Praxis. Wir unterstützen unsere jugendlichen Mandanten vom Ermittlungsverfahren bis zur Gerichtsverhandlung und wenn nötig darüber hinaus. Als Strafverteidiger entwickeln wir die bestmögliche Vertretung und begegnen unseren Mandanten stets auf Augenhöhe.
Pflichtverteidigung im Jugendstrafrecht
Grundsätzlich hat ein Jugendlicher oder Heranwachsende Anspruch auf einen Pflichtverteidiger wenn eine Jugendstrafe von mehr als einem Jahr droht, das Verfahren vor dem Landgericht stattfindet, der Jugendliche in Untersuchungshaft kommt oder die Sach – und Rechtslage schwierig ist. Auch hier sollte man darauf achten, dass die Verteidigung von einem Anwalt übernommen wird, der Erfahrungen bei der Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden hat. Einen Pflichtverteidiger kann man sich selbst aussuchen, es besteht keine Verpflichtung einen vom Gericht vorgeschlagenen Anwalt zu nehmen.