Strafverteidiger Sexualstrafrecht Duisburg

Spezialisierter Anwalt Sexualstrafrecht Duisburg


Ich bin Frank Duic und Ihr Anwalt für Sexualstrafrecht.. Als Anwalt für Strafrecht trete ich nicht nur im Ruhrgebiet auf, sondern vertrete landesweit Mandanten bei sämtlichen Sexualdelikten.

„Verteidigung ist Kampf, Kampf um das Recht mit den Mitteln des Rechts!“ Diesem Grundsatz habe ich mich verschrieben. Neben meiner fachlichen Expertise können Sie auf einen großen Erfahrungsschatz aus jahrelanger Strafverteidigung zählen. Ich lasse Sie mit Ihrem Problem nicht alleine, sondern setze mich konsequent für Sie ein.

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!

Als spezialisierter Anwalt Sexualstrafrecht Duisburg rate ich Ihnen: Schweigen Sie!


Wenn Sie persönlich beschuldigt werden oder auch Familienangehöriger eines Beschuldigten sind, der wegen sexueller Nötigung, sexuellen Missbrauchs, Vergewaltigung oder eines anderen Delikts aus dem Bereich Sexualstrafrecht angezeigt wird, schweigen Sie unbedingt zu den Vorwürfen, bevor Sie nicht mit mir gesprochen haben.

Sie sollten Ihre Situation und Lage definitiv nicht unterschätzen. Bei den meisten Beschuldigten ist es ein normaler Reflex, sich auf irgendeine Weise zu erklären, ganz gleich, ob sie nun wirklich schuldig oder unschuldig sind. Dahinter steckt der Wunsch oder auch das Vertrauen, dass die Vorwürfe nicht akzeptiert und somit fallen gelassen werden. Gerade bei Sexualdelikten hat ein solches Vorgehen nur selten Erfolg. Hier gilt es, jeden Fall individuell zu betrachten, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

Eine umfassende Akteneinsicht durch den Verteidiger und ein ausführliches Gespräch mit dem Mandanten sollten immer die ersten Schritte sein.

Machen Sie also als Beschuldigter von Ihren Rechten Gebrauch zu schweigen. Schweigen Sie bei einer polizeilichen Vernehmung und schalten Sie unverzüglich einen Strafverteidiger ein. Gleiches gilt für alle Familienangehörigen, die gemäß § 52 der Strafprozessordnung (StPO) ein Zeugnisverweigerungsrecht haben. Darunter fallen Verlobte, Ehegatten und Lebenspartner (auch wenn Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht mehr bestehen) sowie in gerader Linie verwandte und verschwägerte Personen, Verwandte in der Seitenlinie bis zum dritten Grad, Verschwägerte bis zum zweiten Grad.


Spezialisierter Anwalt Sexualstrafrecht Duisburg

Leider stelle ichr immer wieder fest, dass Mandanten, die später zu unserer Kanzlei wechseln, zunächst einen Kollegen beauftragt haben, der nicht auf Sexualstrafrecht spezialisiert ist. Dies geschieht meist zunächst aus der Not, dass man eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten hat und die Zeit drängt. Erst später, wenn man sich informiert, merkt der Mandant, dass er sich besser bei einer Kanzlei aufgehoben fühlt, die dieses Profil hat. Insoweit sollen Sie hier keine Hemmungen haben, sich mir anzuvertrauen, da es immerhin um Ihre Zukunft geht.

Die in den Sexualderzernaten bei der Staatsanwaltschaft beschäftigen Staatsanwälte bearbeiten ausschließlich Sexualdelikte, sind also tatsächliche Experten – aus Sicht des Beschuldigten (leider) nur auf der anderen Seite.

Ich habe jahrelange Praxis im Sexualstrafrecht. Beschuldigte im Sexualstrafrecht sollten einen wirklich professionellen Strafverteidiger haben. Professionalität beginnt bei uns mit der Übernahme von Verantwortung gegenüber dem Mandanten und dauert das ganze Verfahren.

Auf der Basis einer Vielzahl seit 20 Jahren vertretener Fälle aus dem Sexualstrafrecht biete ich Ihnen eine erfahrene und professionelle Strafverteidigung an.

Sie erhalten von mir eine ehrliche Einschätzung Ihrer Situation, ohne leere Versprechungen zu machen. Sie können anschließend selber entscheiden, ob Sie die professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen möchten und mir das Mandat erteilen.

In geeigneten Fällen werde ich natürlich zu den gesetzlichen Gebühren oder als Pflichtverteidiger tätig.


Spezialisierter Anwalt Sexualstrafrecht Duisburg

Vereinbaren Sie einen persönlichen und absolut vertraulichen Termin beim Strafverteidiger Sexualstrafrecht Duisburg Oberhausen Mülheim.

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Erstberatungen und weitere Besprechungen können auf Anfrage (an: raduic@mail.de) neben den Städten Duisburg und Oberhausen auch in Essen und Gelsenkirchen durchgeführt werden.