Rechtsanwalt Strafrecht Duisburg
Anwalt räuberische Erpressung Duisburg
Sie haben eine Vorladung von der Polizei erhalten, in der Ihnen räuberische Erpressung vorgeworfen wird?
Bei Vorwurf räuberische Erpressung handelt es sich um eine besondere Erscheinungsform der Erpressung gemäß § 253 StGB, den das Strafgesetzbuch in § 255 StGB regelt.
Eine räuberische Erpressung gemäß §§ 253, 255 StGB liegt dann vor, wenn jemand eine Erpressung durch Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohung mit Gewalt begeht.
Der Raub ist nach Ansicht des BGH ein Sonderfall der räuberischen Erpressung, weil die mit Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben genötigte Person die Wegnahme einer Sache durch den Räuber duldet.
Ob nun ein Raub oder eine räuberische Erpressung vorliegt, wird daher nach dem äußeren Erscheinungsbild des Tathergangs bestimmt.
Nimmt der Täter die Sache weg, liegt ein Raub gemäß § 249 StGB vor. Zwingt der Täter den Genötigten dazu, ihm die Sache zu geben, liegt eine räuberische Erpressung vor.
Anwalt räuberische Erpressung Duisburg: Was droht für eine Strafe?
Der Täter einer räuberischen Erpressung ist gleich einem Räuber zu bestrafen, folglich mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, deren Vollstreckung bei einem Ersttäter mit positiver Sozialprognose auch zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Pflichtverteidigung bei räuberischer Erpressung
Beim Vorwurf der räuberischen Erpressung handelt es sich um ein Verbrechen. Damit hat der Täter Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Mit Übersendung der Anklageschrift teilt das Gericht dann dem Angeschuldigten mit, dass er eine Woche Zeit hat, einen Pflichtverteidiger zu benennen.
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