Strafverteidiger Duisburg Oberhausen
MANDATSANFRAGE
Wenn Sie Interesse haben, dass Rechtsanwalt Frank Duic Sie rechtlich berät oder gerichtlich und/oder außergerichtlich vertritt, können Sie vorzugsweise auch per eMail mit der Kanzlei Kontakt aufnehmen.
Wichtiger Hinweis damit es nicht zu Missverständnissen kommt:
Mit Ihrer Mandatsnfrage kommt noch keine Mandatsvertrag zustande! Das heisst zum einen, dass Ihre Anfrage für Sie völlig unverbindlich ist und auch noch keine Kosten auslöst!
Zum andern kommt durch Ihrer Anfrage auch noch kein Vertragsverhältnis zustande, das gegenseitige Rechte oder Pflichten auslösen. Bedenken Sie daher bei schriftlichen Anfragen, dass ich nicht schon allein aufgrund dieser Anfrage für Sie tätig werden darf.
Bitte geben Sie bei E-Mails einen konkreten Betreff und einen leicht identifizierbaren Absender ein, da ansonsten aus Sicherheitsgründen die Mail möglicherweise sofort gelöscht wird.