Pflichtverteidiger Duisburg Oberhausen

Sie sollen einen Pflichtverteidiger benennen


Gerne könnnen Sie sich an mich wenden, wenn Sie vom Gericht aufgefordert worden sind, einen Verteidiger zu benennen.

Bringen Sie das Schreiben zum Termin mit; das Gespräch ist dann kostenfrei.

Beachten Sie bitte, dass das Gericht in der Regel hierzu kurze Fristen bestimmt. Sollte ein Termin innerhalb der Frist nicht im Onlinekalender verfügbar sein, so können Sie gerne eine E-Mail (an: raduic@mail.de) senden. Wir finden dann einen passenden Termin.

Reagieren Sie auf das gerichtliche Schreiben nicht oder zu spät, bestellt das Gericht Ihnen selbst einen Verteidiger. Betrachten Sie das keinesfalls als besondere Serviceleistung der Justiz. Ihnen wird dann selten ein Rechtsanwalt beigeordnet, der kompetent und mit vollem Einsatz verteidigt, sondern eher jemand, der mit Staatsanwalt und Gericht gerne “kooperiert”.

Sind Sie mit dem vom Gericht ausgewählten Verteidiger unzufrieden, ist es äußerst schwierig, dessen Beiordnung wieder aufheben zu lassen. Das heißt, Sie müssen womöglich das gesamte Verfahren mit einem Verteidiger bestreiten, dem Sie ggf. nicht vertrauen!

Sie sollen einen Pflichtverteidiger benennen: Beiordnung Pflichtverteidiger

Verteidigungen als Pflichtverteidiger  u. a. bei dem Amtsgerichten in:

Oberhausen – Duisburg-Hamborn – Duisburg-Ruhrort – Duisburg Innenstadt – Mülheim – Bottrop –Essen – Gladbeck – Dorsten – Dinslaken – Wesel – Rheinberg – Moers



Sie sollen einen Pflichtverteidiger benennen