Rechtsanwalt bei sexuellem Missbrauch von Kindern
Anwalt Kindesmissbrauch Duisburg
Nicht alle Rechtsanwälte übernehmen Mandate, bei denen es um den sexuellen Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) geht. Ich übernehme solche Mandate. Daher können Sie sich vertrauensvoll an mich wenden. Auf meine langjährige Berufserfahrung als Anwalt Kindesmissbrauch Duisburg können Sie bauen. Sie können sich offen und ohne falsche Scham vertrauensvoll an mich wenden. Denn gerade für diejenigen, die meinen, sich strafbar gemacht zu haben, ist es wichtig, sich bei ihrem Strafverteidiger öffnen zu können.
Strafverteidigung bei sexuellem Missbrauch von Kindern – Anwalt Kindesmissbrauch Duisburg
Jedermann hat das Recht auf Strafverteidigung. Und zwar ungeachtet dessen, ob ihm sexueller Missbrauch von Kindern oder ein anderes Sexualdelikt vorgeworfen wird. Daran kann auch gegenteiliges „Wunschdenken“, wie es oft zu hören ist, nichts ändern. Als Strafverteidiger verteidige ich nicht die Straftaten, sondern meinen Mandanten als Menschen. Und das unabhängig davon, ob er Straftaten begangen hat oder nicht.
Optimale Voraussetzungen für eine effektive Strafverteidigung
Wenn Ihnen eine Sexualstraftat vorgeworfen wird, gehen Sie nicht zur Polizei. Ihr Weg sollte so schnell wie möglich zu einem Strafverteidiger führen. Machen Sie im Falle einer Hausdurchsuchung oder Festnahme von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Reden Sie nur mit Ihrem Anwalt. Die schnelle Einschaltung eines Strafverteidigers kann den Verlauf des Strafverfahrens ganz wesentlich zu Ihren Gunsten beeinflussen.
Strafen bei sexuellem Missbrauch von Kindern
Der Strafrahmen ist beträchtlich. Das kann auch nicht verwundern, denn mit dieser Strafnorm sollen die Kinder vor sexuellen Übergriffen bewahrt werden. Zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Freiheitsstrafe kann als Strafe vom Gericht verhängt werden. Bei schwerem sexuellem Missbrauch ist die Mindeststrafe wesentlich höher. Deshalb sollten Sie also nicht lange zögern, um Ihre Strafverteidigung zu organisieren.