Strafverteidiger Sexualstrafrecht Duisburg Oberhausen

Auswertung von Datenträgern bei Kinderpornografie


Seit 2005 verteidigei ich Mandanten, wenn diese eine Hausdurchsuchung wegen des Verdachts des Besitzes und Verbreiten von Kinderpornographie erfahren haben.

Wenn Sie gerade eine Hausdurchsuchung hatten, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf. ich kläre mit Ihnen umgehend Ihre Fragen.

Ein Verfahren wegen Besitzes von Kinderpornografie sollte nur durch eine Kanzlei betreut werden, die Erfahrungen auf diesem Gebiet hat, da ein solches Verfahren ansonsten gravierende Folgen für ihre private und berufliche Zukunft haben kann.

Auswertung von Datenträgern bei Kinderpornographie.

Wie lange dauern die Auswertungen, wenn mein PC bzw. Laptop wegen des Verdachts von Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie sichergestellt wurden?

In der Regel wird keine Behörde in Deutschland es schaffen, unter10 Monaten eine Auswertung vorzunehmen.

Für die gesamte Betreuung Ihres Verfahrens rechne ich hier immer ca. 1,5 Jahr inklusive der Auswertungen ein, wobei dies natürlich nur ein Richtwert ist.

ich betreue genügend Verfahren, in denen die Auswertungen weitaus länger dauern.

Hierbei sollte jedoch berücksichtigt werden, dass es sich hierbei natürlich nicht um die reine Auswertungszeit handelt, sondern die Behörden derart überlastet sind, dass diese zunächst noch andere Verfahren vor ihrem Verfahren bearbeiten müssen und somit es zu dieser Zeitverschiebung kommt.

In der Regel wird, nachdem ich Ihre Verteidigung angezeigt habe und Akteneinsicht beantragt habe, mir nach ca. 12 Wochen die Akte durch die Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt. In der Akte werden Sie sodann über den Anfangsverdacht und den Dursuchungsbericht lesen können. Zudem befinden sich in der Akte der Beschluss, der zum Zwecke der Durchsuchung erlassen wurde und das Sicherstellungsprotoll, welches Ihnen bereits bekannt ist.

Wir geben, nachdem wir die Akte kopiert / gescannt habe, diese an die Staatsanwaltschaft zurück mit der Bitte, ergänzende Akteneinsicht zu erteilen, wenn der sog. „DV – Auswertungsbericht“ vorliegt.

Dieser schlüsselt sodann auf, ob Sie im Besitz von kinderpornographischen oder jugendpornographischen Schriften sind bzw. ob Ihnen nachgewiesen werden kann, ob Sie entsprechende Dateien zugänglich oder verbreitet haben.

Nach Eingang des DV – Auswertungsberichts besprechen wir die Aktenlage mit Ihnen.

Auswertung von Datenträgern bei Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie. Was wird überhaupt bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt?

Alles, was ein Datenräger beinhaltet, kann sichergestellt werden:

PC, Laptop, Handy, externe Festplatte, Server, I – Pad, CDs, DVDs.

Hierbei wundern sich manchmal Mandanten, dass nicht alle Speichermedien mitgenommen wurden.

Grund hierfür ist, dass die Beamten in der Regel ein gutes Auge dafür haben, worauf sich verbotene Dateien befinden könnten und somit den Überraschungseffekt der Hausdurchsuchung nutzen.

Ich benötige dringend mein Mobilfunktelefon bzw. Daten für meinen Beruf oder die Steuererklärung.

In Einzelfällen können wir eine Datensicherung unter Aufsicht eines Polizeibeamten erzielen bzw. eine bevorzugte Auswertung eines Asservats durchführen lassen.

Handys können in der Regel recht schnell ausgewertet werden und können somit auch im Einzelfall schneller wieder zur Verfügung gestellt werden.

Insbesondere, wenn Sie die Daten zur Ausübung Ihres Berufs benötigen, dann werden wir hier schnell und effizient eine Lösung für Sie finden.

Wir betreuen viele Mandanten aus der Mittelschicht, die hierauf besonders angewiesen sind und wir sodann eine Einzelfalllösung für Sie finden.


Auswertung von Datenträgern bei Kinderpornografie