Der Erstkontakt mit Jugendamt bei § 184b StGB
In allen Verfahren, in denen Kinder im Haushalt Leben und Kontakte zu Kindern festgestellt werden können, wird das Jugendamt durch die Polizei informiert und mit laufenden Ermittlungen versorgt.
Früher war dies nicht der Fall. Mittlerweile ist dies ein Komplex im Rahmen der Strafverteidigung, der eine besondere Betreuung bedarf.
Der Erstkontakt der Jungendamts:
Sobald das Jugendamt von einem Vorwurf im Zusammenhang mit Kinderpornographie Kenntnis erlangt, wird dort automatisch eine Gefährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII vorgenommen. Die Jugendämter nennen dies kurz eine „Acht A“ Meldung. Aufgrund dieser Vorschrift muss das Jugendamt sofort prüfen, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Regelmäßig findet dann ein unangekündigter, sofortiger Hausbesuch statt. Je nach Erfahrung des Jugendamtes und Schulungsstand der dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird dann sachgerecht oder unsachgemäß mit diesem Vorwurf umgegangen. Sachgerecht wäre es erst einmal genau zu prüfen, ob eine konkrete Kindeswohlgefährdung vorliegt. Denn nur dann kann das Jugendamt Maßnahmen in die Wege leiten. Oft ist es aber so, dass das Jugendamt nur schwarze oder weiß sieht und sofort mit der Herausnahme der Kinder aus dem Haushalt droht, wenn nicht z.B. der verdächtige Ehemann/Kindesvater sofort den Haushalt verlässt. Zumeist wird dann auch ein Druck aufgebaut, der so gesetzlich gar nicht zulässig ist.
In diesen Fällen ist es wichtig sofortige Hilfe eines Anwalts oder eine Anwältin in Anspruch zu nehmen. Denn die Erfahrung zeigt, sobald sich Eltern anwaltlich beraten lassen, erinnern sich die Jugendämter auf einmal daran, dass die Elternrechte haben und dass das Jugendamt über diese Rechte natürlich auch beraten muss.
Sollte es aber bereits zu spät sein und das Jugendamt hat schon irgendwelche Maßnahmen vorgenommen oder die Kindeseltern haben den Maßnahmen zugestimmt, dann ist auch noch nichts verloren. Denn die zuständigen Familiengerichte können diese Maßnahmen komplett unvollständig überprüfen. Hier gibt es auch eine besondere Eilbedürftigkeit, sodass die Gerichte hier innerhalb von kürzester Zeit tätig werden müssen.
Sie aber, dass sowohl auf Seiten des Gerichts, als auch auf Seiten des Jugendamts Profis arbeiten. Und wenn Sie mit diesem Profis mithalten wollen, dann müssen sie sich auch von Profis beraten lassen.
Erstkontakt Jugendamt bei § 184b StGB