Kosten für persönliche Beratung

ANWALT SEXUALSTRAFRECHT DUISBURG KOSTEN


Sie suchen ein Anwalt für Strafrecht, der speziell im Bereich der Sexualdelikte versiert ist?

Setzen Sie von Anfang an auf eine kompetente und renommierte Rechtsanwaltskanzlei für Sexualstrafrecht. Vertrauen Sie auf Kompetenz, Erfolg und langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet.

Kontaktieren Sie mich gerne für eine Erstberatung, in der ich Ihnen Chancen, Risiken und mögliche Verteidigungsstrategien erläutere.

Hier erhalten Sie schon die ersten (die sind oft die wichtigsten) Tipps, welche Fehler Sie auf jeden Fall vermeiden sollten. In der Regel kann ich schon eine erste grobe Einschätzung Ihres Falles geben.

Eine Erstberatung im Sexualstrafrecht kostet 45,00 € inkl. MwSt..

Schon ein erstes Gespräch mit einem Strafverteidiger für Sexualstrafrecht verhindert, dass Sie Fehler machen die später nachteilig für Sie sind!

Sollte die Beratung nur von kurzer Dauer erforderlich gewesen sein, so werden die zuvor aufgeführten Beratungsgebühren um bis zu 15 % reduziert.

Im Übrigen werden die Beratungsgebühren auf eine weitere Tätigkeit angerechnet.

Ein Vorgespräch ist kostenlos möglich. Beachten Sie bitte dazu die entsprechende Information, die Sie in den Online-Terminkalendern vorfinden.


Eine wirkliche abschließende reale Einschätzung der Lage ist aber in jedem Fall erst nach erfolgter Akteneinsicht möglich. Hierfür ist eine Beauftragung, also ein Mandat, notwendig.

> > PFLICHTVERTEIDIGUNG

Kosten für Akteneinsicht und anschließender Auswertung der Akte im Sexualstrafrecht (ausserhalb einer Pflichtverteidigung)

Ich arbeite grundsätzlich so, dass ich für eine Akteneinsicht in Sexualstrafsachen und die anschließende Auswertung der Akte nach dem Stand der Ermittlungen 125 Euro (zzgl. 19% Umsatzsteuer) als Vorschuss nach dem RVG in Rechnung stelle. Sollte vorher die oben genannte kostenpflichtige erste Beratung stattgefunden haben, werden die bereits bezahlten Kosten von den 125 Euro natürlich abgezogen.

Die Akte der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts wird eingescannt und Ihnen – soweit zulässig – übersandt.

Was Sie wissen müssen

Eine seriöse Klärung der Honorarfrage ist ohne die Einsicht in die Akten der Staatsanwaltschaft nicht möglich, denn nur mit der Akteneinsicht und den daraus folgenden Entscheidungen ist der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit einzuschätzen, weshalb ich für die Akteneinsicht und die Ersteinschätzung nur die oben genannten 125 EUR (zzgl. 19 % Umsatzsteuer) in Rechnung stelle. In einer Autowerkstatt würden Sie sicher auch keinen Festpreis vereinbaren, bevor Ihr Auto untersucht wurde und überhaupt klar ist, wo genau das Problem liegt und was an dem Fahrzeug getan werden muss.

Vertrauensvolle Zusammenarbeit beginnt bei der Frage des Geldes. Deswegen nehme ich mir für die Frage der Berechnung des Honorars und die damit einhergehenden Fragen meiner Mandanten die nötige Zeit.

Auf der Basis einer Vielzahl vertretener Fälle aus dem Sexualstrafrecht biete ich Ihnen eine erfahrene und professionelle Strafverteidigung an.

In geeigneten Fällen werde ich selnstverständlich zu den gesetzlichen Gebühren oder als Pflichtverteuidiger tätig.


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