Strafverteidiger Sexualstrafrecht

Kinderpornografie – Strafverteidigung bei Durchsuchung und Anklage – Rechtsanwalt Kinderpornografie Bottrop

Die meisten Strafverfahren wegen Besitz oder Verbreitung von Kinderpornografie haben ihren Ausgangspunkt im Internet. So wird den Ermittlungsbehörden in der Regel eine IP-Adresse bekannt, woraufhin der Anschlussinhaber ermittelt wird. Wenn Sie Anschlussinhaber oder die einzige volljährige männliche Person im Haushalt sind, werden Sie meist automatisch als Beschuldigter geführt.

Der Verdacht des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie wiegt schwer.

Polizeiliche Ermittlungen bei diesem Verdacht gehen einher mit einschneidenden Maßnahmen wie

  • Hausdurchsuchung,
  • Beschlagnahme und Sicherstellung von Computern und Mobiltelefonen sowie der
  • Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen und möglicherweise
  • Einholung eines DNA-Profils.

Sie müssen mit einer Anklage zum Schöffengericht rechnen.

Bereits der Besitz von Kinderpornografie, auch als der „kleine“ Kindesmissbrauch” bezeicnet, ist seit 1. Juli 2021 Verbrechen, es droht das Mindeststrafmaß von einem Jahr! Da reicht nicht irgendein Strafverteidiger.

Rechtsanwalt Frank Duic – ich  habe bereits eine Vielzahl von Strafverteidigungen bei dem Verdacht auf Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie übernommen.

MACHEN SIE VON ANFANG AN KEINE FEHLER!

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Rechtsanwalt Kinderpornografie Bottrop

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